Sachverhalte: Die Wirtschaftsgebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Staatsanwalt Pielmaier in seinem [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Bericht von 1926]] konkretisiert zum Motorenhaus:<br> | |||
*Das Anwesen bestand aus dem Wohnhaus und Stallgebäude, beide unter einem Dach, und der angebauten Scheune mit Futterkammer und Motorhütte und anstossendem Stadel –Maschinenhaus-, beide wiederum unter einem Dach und mit dem Stall durch eine Türe verbunden.<br> | |||
*Da aber die Motorhütte nur einen Zugang von aussen und keinen Zugang zu den übrigen Räumen des Anwesens hat, konnten die Diebe von da aus nicht in das Anwesen gelangen und sollen ihr Heil dann an der ausseren Futterkammertüre, das ist an der äusseren Türe zu dem Raum, der an die Motorhütte und den Stadel stösst, versucht haben!<br> | |||
==Quellen== | ==Quellen== |
Version vom 24. September 2023, 02:12 Uhr
Die im Osten an das Anwesen angebaute Scheune machte den Hinterkaifeck zum Hakenhof. In den Akten tauchen die verschiedensten Bezeichnungen für die einzelnen Gebäudeteile auf. Was ist über die Wirtschaftsgebäude, die in Ihrer Gesamtheit wichtig für den Hof waren bekannt?
Aus Mangel an Bauplänen müssen für die folgenden Überlegungen andere Quellen herangezogen werden. Dazu zählen neben Berichten und Zeugenaussagen auch die Tatortskizzen, die auf Erinnerungen von Zeitzeugen basieren.
Die Tatortskizze von Komm. Venus ist hier besonders hilfreich, da sie neben einer ausführlichen Legende auch eingezeichnet hat, wo sich z. B. die Liegestätten im Heu (der o. a. Dachboden) befand.
Stadel/Scheune (nordwestlich der Scheunendurchfahrt)
Die Unterteilung(en) suggerieren eine Längstrennung der Scheune, die möglicherweise sogar in Teilen vorhanden gewesen sein könnte.
Dies wird gestützt durch die Dachsituation, wo ein nachträglicher Anbau mit geringerer Firsthöhe an den einstigen Einfirsthof zu sehen ist. Dieser könnte ursprünglich dort geendet haben und im Rahmen weiterer Um-und Ausbauten des Anwesens wurde die Scheune nach Osten erweitert (vgl. Situation i. d. Durchfahrt wo an die bestehende Außenwand mit Tor nach Süden angebaut wurde). Über eine Längstrennung durch eine erhaltene Mauer ist aber nichts bekannt, oder dokumentiert, so daß dies nur aufgrund der Vollständigkeit erwähnt ist.
Das die Scheune mit nördlich der Durchfahrt dennoch in einen West -und einen Ostteil unterteilt war, kann mit der Nutzung zusammenhängen, die mglw. auch aufgrund Alt- vs. Neubau von den Opfern so entschieden wurde.
Im Norden war der Stadel also in zwei Hälften unterteilt: eine westliche und eine östliche Seite
Westseite (9)
Bezeichnungen:
Besonderheiten:
Ostseite (10)
Bezeichnungen:
Besonderheiten:
Tore
Inventar
Maschinenhaus (südöstlich der Scheunendurchfahrt)
[…]
Bezeichnungen:
Besonderheiten:
Unterteilung
Bezeichnungen:
Besonderheiten:
Tore
Inventar
Durchfahrt
Die Durchfahrt befand sich zwischen Stadel/Scheune und dem Maschinenhaus, ein Tor befand sich je im Osten („Gröberner Tor“) und im Westen („Hoftor“).
Ein weiteres Tor führte nach Norden in den Stadel.
- Besonderheiten:
- Über das offene Hoftor der Durchfahrt war es bei der Auffindung möglich durch Aufbrechen des Tores in den Stadel Zugang dorthin zu bekommen.
- Ein Heuseil welches vom Täter möglicherweise zur Flucht verwendet wurde, hing in die Durchfahrt.
Schuppen
Im Innenhof des Hofes befand sich von der Haustüre aus gesehen rechts ein freistehender zweistöckiger Holzschuppen, dessen untere Ebene nicht gänzlich verkleidet war.
Inventar
Schuppen unten
2 Wagen mit Bretter, 1 Steigleiter, 1 Kipfstock, 1 eisener Rechen, verschiedene Ökonomiegeräte (alt)
Schuppen oben
1 Dampfer (neu), 1 Tafel Blech, 4 eisene Fensterstöcke (neu), 2 Transmissionsstangen, 1 Fuhrschlitten, 1 Winde
Motorenhaus
Im Norden der Scheune befand sich das Motorenhaus, von diesem gab es abgesehen von einem konisch zulaufendem Durchlass in etwa 2,5 m Höhe für die Kraft keinen Zugang in die Gebäude.
Staatsanwalt Pielmaier in seinem Bericht von 1926 konkretisiert zum Motorenhaus:
- Das Anwesen bestand aus dem Wohnhaus und Stallgebäude, beide unter einem Dach, und der angebauten Scheune mit Futterkammer und Motorhütte und anstossendem Stadel –Maschinenhaus-, beide wiederum unter einem Dach und mit dem Stall durch eine Türe verbunden.
- Da aber die Motorhütte nur einen Zugang von aussen und keinen Zugang zu den übrigen Räumen des Anwesens hat, konnten die Diebe von da aus nicht in das Anwesen gelangen und sollen ihr Heil dann an der ausseren Futterkammertüre, das ist an der äusseren Türe zu dem Raum, der an die Motorhütte und den Stadel stösst, versucht haben!