Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut: | Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut: | ||
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Schlittenbauer hat sich am 30.3.31 bei der Polizeidirektion München eingefunden. Das Ergebnis der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz | |||
Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 09:20 Uhr
Vorladung des Lorenz Schlittenbauer zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931
Detailinformationen
Datum
31.03.1931
Ort
Art des Dokumentes
Wiedergabe des Wortlautes der Vorladung
Verfasser
Martin Riedmayr, Kriminalinspektor
Verfasst für
Quelle
Staatsarchiv München, PolDir 8091b
Inhalt
Vorladung des Lorenz Schlittenbauer zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931
München, den 31. März 1931
Nach telefonischer Rücksprache des Herrn Polizeidirektors Tenner mit Herrn Oberstaatsanwalt Kestel begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach Neuburg a.d. Donau zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.
Schlittenbauer hat sich am 30.3.31 bei der Polizeidirektion München eingefunden. Das Ergebnis der Einvernahme liegt bei.
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