Wissen: Der Landgerichtsarzt

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Was?

Von Zeit zu Zeit wird die Expertise des Dr. Aumüller hinterfragt, da dieser vor seiner Beschäftigung am Landgericht Neuburg viele Jahre als psychiatrischer Arzt gearbeitet hatte. Ergänzend zum Gerichtsmedizinischer Standard sind hier die ärztlichen Ansprüche näher beschrieben.

Was ist ein Landgerichtsarzt?

Wikipedia schreibt dazu: Der Landgerichtsarzt ist der Leiter des gerichtsärztlichen Dienstes, einer durch das bayerische Landesrecht geschaffenen Behörde, die in Bayern bei allen Landgerichten zu bilden ist.[1]

Gesetzestext:

Bis zum 1. Januar 2008 hatten Landgerichtsärzte nach dem Bayerischen Sachverständigengesetz vom 11. Oktober 1950 den Status eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und waren nach § 73 Abs. 2 StPO vorrangig vor privaten Sachverständigen zu bestellen. In der Praxis wurden Landgerichtsärzte hauptsächlich zur Erstellung psychiatrischer Sachverständigengutachten herangezogen, etwa wenn es um die Schuldfähigkeit oder die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten ging. Mit der Aufhebung des Gesetzes entfiel dieser Sonderstatus der Landgerichtsärzte im Land Bayern. [1]

heutige Voraussetzungen:

Sie verfügen über die ärztliche Approbation und die Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin [2]

Fortbildungskurs für Landgerichtsärzte um 1910

Am 24.05.1910 wurde in der Münchener medizinischen Wochenschrift ein Fortbildungskurs angeboten, der aus zwei Teilen bestand, nämlich aus der Gerichtsmedizin und aus der gerichtlichen Psychiatrie! [3]

Quellen:

[1] Wikipedia
[2] Der gerächtsärztliche Dienst in Bayern, Informationen für Bewerber
[3] Münchener medizinische Wochenschrift