Dokumente: 1952-05-02 Erlass eines Haftbefehls und Antrag auf Hausdurchsuchung
Antrag auf Erlass eines Haftbefehls & Antrag zur Genehmigung einer Hausdurchsuchung gegen/bei Anton Gump
Detailinformationen
Datum
02.05.1952
Ort
Art des Dokumentes
Anträge
Verfasser
Staatsanwalt Dr. Andreas Popp
Verfasst für
Ermittlungsrichter am Amtsgericht Augsburg
Quelle
Staatsarchiv Augsburg, 1 Js 244/51
Inhalt
Augsburg, den 2. Mai 1952
Augsburg
wegen Verdachts des gemeinschaftlichen mit einem anderen begangenen Mordes in Hinterkaifeck, LK.Schrobenhausen, in der Nacht zum 1. IV. 1922.
In dem Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Täter erfolgte eine Reihe von richterlichen Handlungen, die die Verjährung unterbrachen. So erliess 1937 das Amtgericht Schrobenhausen durch den jetzigen Oberamtsrichter Hölzle, Schrobenhausen, gegen die Gebrüder Anton und Jakob Gabriel als Tat verdächtig Haftbefehl. Die genannten befanden sich vom 16. IX.- 6.X.1937 in U-Haft. Abgesehen hiervon konnte die Verjährung z.Zt. der Geltung der Todesstrafe überhaupt nicht in Lauf kommen bis 1948. Eine Schwester des Anton Gump bezeichnete im Jahre 1941 diesen und ihren Bruder Adolf Gump als die Mörder von Hinterkaifeck. Die Ermittlungen hierzu konnten z.Zt. des NS-Regimes nicht durchgeführt werden. Die Angaben dieser Schwester erfolgten mit gleichem Inhalt unabhängig 2 Personen gegenüber, die glaubhaft sind. Sie erfolgten jeweils unter Umständen, die ausschliessen, dass die Schwester ihre Brüder etwa falsch bezichtigt hätte. (vor Bl. 63,62). Adolf Gump verstarb am 29.II.1944 in Würzburg in einem Lazarett als Unterfeldwebel d.WH. Er ist geb. 4.12.1889 in Karlskron, er starb angeblich, weil er von ausländischen Gefangenen niedergeschlagen wurde. Anton Gump war zur Tatzeit Arbeiter in Ingolstadt (Bl.70 R), Adolf Gump befand sich damals als Soldat bei der Reichswehr, vermutlicher Standort Ingolstadt (die Ermittlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen). Der Vater Anton Gump sen. wurde 1907 vom Amtsgericht Neuburg wegen Trunksucht entmündigt. Er und Adolf Gump zogen von 1907 bis 1909 im Lande umher, ohne dass es dem Vormundschaftsgericht Neuburg möglich gewesen wäre, ihren Aufenthaltsort feststellen lassen zu können (Ag.Neuburg: VV 1907/258). Auch ohne die Angaben der Schwester wäre sonach die Täterschaft der Brüder Anton und Adolf Gump biologisch begründet. Hinsichtlich der übrigen Ermittlungen beziehe ich mich auf die Anzeige der Chefdienststelle Schwaben der Landpolizei vom 2.V.1952. Ich beantrage deshalb, gegen Anton Gump, Personalien, wie oben, wegen dringendem Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB Ferner beantrage ich die Hausdurchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten zu verfügen, weil damit gerechnet werden kann, dass in der Wohnung weitere Überführungsmittel gefunden werden können. Wegen der Bedeutung der Sache, wolle die Ermächtigung auch für die Nachtzeit erteilt werden. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg ist zuständig, weil der Tatort im Bereiche des Amtsgerichtes Schrobenhausen gelegen ist; bezüglich der Hausdurchsuchung besteht Sachzusammenhang. Der Oberstaatsanwalt: Unterschrift I.A. |