Kriminalpolizeileitstelle
l.K. /34/2 München, den 20.Juni 1940
Der Mitteiler Josef Bader, geb. 11.3.1981 zu Schöffelding, ist nach amtsärztlichem Gutachten vom 16.Juni 1936 geisteskrank und wurde am 18. Juni 1936 nach Art.80/II PSTGB. vorläufig in der Psychiatrischen Abteilung im Krankenhaus München Schwabing untergebracht und später in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haar verlegt. Seine Entlassung erfolgte nach eigenen Angaben am 17.Juni 1939.
Der angebliche Nagel ist nach Feststellung in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing personengleich mit dem ledigen Landwirt und Schmiedemeisterssohn
Michael Nagel
Geb.26. August 1885 zu Walchstadt, LK Wolfratshausen, z. Zt. Noch in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haas untergebracht. Nagel ist ebenfalls nach einem vorliegenden amtsärztlichen Gutachten vom 23. Juni 1937 geisteskrank und ist seit 15.7.37 auf Grund Beschluss des BezAmt Wolfratshausen nach Art 80/II PSTGB. Endgültig eingewiesen.
Die von Nagel gemachte Äusserung betreffend den Mord in Hinterkaifeck am 31.3.1922 an dem Austrägler Andreas Gruber und 5 Hausgenossen ist derart, dass Ermittlungen nach dem unbekannten Landwirt nicht veranlasst erscheinen. Ausserdem ist Nagel selbst Geisteskranker, der dem Unbekannten lediglich den Vorhalt gemacht haben will, dass er den Mord in Hinterkaifeck ausgeführt habe. Es kann mit Sicherheit unterstellt werden, dass dem geisteskranken Nagel eine tatsächliches Wissen über den Mord in Hinterkaifeck, bezw. Über die Täter fehlt.
II. Vorbemerkung zum PersAkt Bader und Nagel wurden gefertigt.
III. zum Sammelakt bei 1 K : Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck
Im Auftrage:
[Schmid]