Dokumente: 1926-02-27 Aktennotiz zu Schäfer Franziska
Aktennotiz über Franziska Schäfer
Detailinformationen
Datum
27.02.1926
Ort
Art des Dokumentes
Aktennotiz
Verfasser
Graf v. Soden
Maul
Walter
Renner Ferdinand
Reingruber Georg
Verfasst für
Quelle
Staatsarchiv München, PolDir 8091b
Inhalt
Am 27.2.26
Die seiner Zeit im Anwesen Winterstraße 1 und 3 gepflogenen Erhebungen liegen in Abschrift bei. Abteilung I: gez. Graf von Soden 18.Krim. Bezirk 1.) Die Ehefrau des Mitteilers Wittmann, wohnhaft Kühbach. 20/2, verwies mich an die Glasschleifersfrau Katharina Schaller, wohnhaft Winterstraße 3/II, nachdem ihr dies vor ungefähr 14 Tagen erzählt hat, daß sie (Schaller) mit der Frau Schäfer auf Grund einer Zeitungsnotiz über den Raubmord in Hinterkaifeck gesprochen hat, wobei ihr das Benehmen der Frau Schäfer aufgefallen sei. Die Zeitungsnotiz bezog sich nämlich auf diesen Raubmord und war in dieser auf den gesuchten Josef Bärtl hingewiesen. Unter a. erwähnte nach Angabe der Wittmann Frau Schäfer der Schaller gegenüber, daß unter den Ermordeten ihre Schwester war und daß der gesuchte Bärtl, der Täter gar nicht sein soll. Weiter sagte Schaller, daß Frau Schäfer einer weiteren Frau erzählte, daß sie etwas auf dem Gewissen habe. 2.) Schaller Katharina gab zur Sache an, sie sei unter dem Vorwand, Schlüssel zu benötigen, mit der Zeitungsnotiz in die Wohnung der Frau Schäfer, wobei sich beide Frauen über den Raubmord unterhielten. Schäfer erzählte, daß auch ihre Schwester mit ermordet wurde und als Schaller anhand der Notiz auf Bärtl hinwies, sagte Schäfer: "Den haben`s schon einmal in der Reiß`n gehabt, er soll aber der Täter nicht sein“. Weiter fügte Frau Schäfer bei, sie habe sich einmal Karten schlagen lassen und da hat es geheißen, daß es drei Täter waren. Einen Teil ihres Wissens will Frau Schaller von der Tapeziersfrau Anna Dietl, Winterstraße 3/1 wohnhaft haben. 3.) Dietl Anna, einvernommen, bezeichnet die Frau Schäfer als eine etwas beschränkte Person, die gerne dem Trunke zuspricht und nicht selten ein unsinniges Geschwätz führt. Einmal hat Schäfer erzählt, sie habe sich früher – mehrere Jahre vor dem Raubmord einmal Karten schlagen lassen und da sei ihr von der Kartenschlägerin gesagt worden, daß sie was auf dem Gewissen habe. In der Folgezeit sei dann der Mann der Schäfer schwer krank geworden, wobei sie vermutete, es sei ihr dieser Fall auf dem Gewissen gelegen. Diese Erzählungen gingen weiter und erhielten verschiedentlich Verdrehungen. Auf Vorzeigen des Lichtbildes des Bärtl erklärten die Frauen Schaller und Dietl mit ihren Angehörigen, daß sie diesen Mann noch nie gesehen haben. Schaller will auch nicht zu Wittmann gesagt haben, es habe sich schon einmal ein verdächtiger Mann bei Schäfer aufgehalten. Frau Wittmann kann sich daran, d.h. an eine solche Erzählung ebenfalls nicht erinnern. 4.) Zum Schluß wurde von mir auch die Frau Schäfer über ihre inzwischen gemachten Erfahrungen gehört, ohne daß sie wußte, daß ich mit den angeführten Frauen verhandelte, oder begriff, worin die Ursachen meiner Fragen lagen. Die Angaben der Schäfer sind ebenso belanglos, wie jene der vorgen. Frauen. Sie hat keine Ahnung wer der Täter sein könnte. Der gesuchte Bärtl sei ihr nach wie vor unbekannt und soviel sie von Leuten ihres früheren Aufenthalts Mühlried etx. schon hörte, namentlich als sie selbst noch in Mühlried war, ist es schließlich auch nicht sicher, daß Bärtl bestimmt der Täter ist. Was die Vermögens- bzw. die Besitzfrage der Eheleute Schäfer anbelangt, gab Frau Schäfer an, daß sie und ihr Mann in Mühlried ein kleines Gütleranwesen mit ungefähr 5 Tagwerk Grund besaßen, das von ihnen im Juni oder Juli 1922, als die Inflation schon eingesetzt hatte, um 160.000 M verkauft wurde. Bald darauf haben Schäfers das Anwesen Winterstraße 3 käuflich erworben und sind bei diesem Kauf die vorgenannten 160.000 M als Anzahlung verwendet worden. Ein weiteres Vermögen besaßen die Eheleute Schäfer nach Angabe der Frau nicht. Die übrigen Angaben der Frau Schäfer, die sich auf`s Kartenlegen beziehen und wodurch schon verschiedene Leute glaubten, den oder die Täter feststellen zu können, sind zur Sache bedeutungslos und verdienen keine weiter Erwähnung.
Mit 3 Beilagen zur Abt. 1 zurück. gez. Walter
München, den 5. März 1926 Polizeidirektion J.A. gez. Renner
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