Josef Starringer, Gütler in Schachach Gde. Gerolsbach, handelnd als Vertreter seiner volljährigen Kinder Josef und Maria Starringer auf Grund der bei den Akten befindlichen Vollmacht
Theres Gruber, Gütlerstochter in Greinstetten AG Pfaffenhofen
Maria Wagner, geb. Gruber, Sattlersfrau in Grüntegernbach AG. Dorfen
10. Maria Gruber, Gütlerswitwe in Greinstetten, handelnd als gesetzliche Vertreterin ihrer minderjährigen Kinder Leonhard Peter und Michael Gruber
sämtliche geschäftsfähig; die Personen sind teilweise dem Richter bekannt, zum Teil ausgewiesen durch Sachkenntnis und gegenseitige Anerkennung.
Sie erklären:
Wir geben hiemit den Nachlaß der Erblasser an wie folgt:
A. Gabriel Viktoria:
Wert des 5/8 Anteil Am Anwesen Haus Nr. 27 ½ in Hinterkaifeck
1 875 000 M.
Lebensversicherungssume aufgrund der Police Nr. 279 127
10 000 M.
Sparbucheinlage beim Darl Kassenverein Waidhofen Buch III 174
1 127 M.
Pfandbriefe im Nennwert von
1 800 M.
Sa.
1 887 927 M.
hiervon gehen als Nachlaßschuld ab der Beerdigungskostenanteil zu
300 M.
sodaß als Reinnachlaß verbleiben
1 887 627 M.
B) Gruber Andreas
Gütergemeinschaftlicher Hälfteanteil an 9400 M Pfandbriefen
4 700 M
Hälfte der Einlage auf Kontobuch bei Friedl&Dummler
1 500 M.
Sa.
6 200 M.
hiervon gehen als Nachlaßschuld ab der Beerdigungskostenanteil zu
300 M.
sodaß als Reinnachlaß verbleiben
5 900M.
C) Gruber Zäzilie:
Wie bei Andreas Gruber.
Bei. dieser Nachlaßaufstellung sind jedoch nicht berücksichtigt die hier hinterlegten Kostbarkeiten und das hier hinterlegte GoId-und Silbergeld. Da wir noch nicht miteinander einig sind, wem diese Kostbarkeiten und diese Gelder gehört haben, können wir heute ihre Zugehörigkeitt zu den einzelnen Nachlässen nicht angeben.
Es ist uns bekannt,daß das Gold- und Silbergeld bis zur Verbeischeidung der Steuerhinterziehungssache bei der hiesigen Hinterlegungsstelle hinterlegt bleibt. Wir verzichten auf Stellung der Schlußrechnung durch den Nacblaßpfleger und erteilen ihm und dem NachIaßrichter vollkommen Entlastung, und nehmen davon Kenntnis daß die angeordnete Nachlsicherung sowie Nachlaßpflegschaft als aufgehoben gilt. Wir alle ermächtigen hiemit den Miterben Bernhard Gruber von Strobenried zur Empfangnahme der bei der hiesigen Hinterlegungsstelle verwahrten Pfandbriefe, Kriegsanleihen; Gelder - jedoch mit Ausnahme des Gold -und Silbergeldes - ‚Kostbarkeiten, Wertsachen und Spar- und Kontobücher.
Wir werden uns aussergerichtlich auseinandersetzen.
Zur eventuell weiteren Angaben der Reinnachlässe bevollmächtigen wir den Bernhard Gruber von Strobenried.
Unterschriften der anwesenden Erben