Dokumente: 1922-06-07 Begründung Fahrzeugbenutzung durch den Erkennungsdienst

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Begründung über die Benutzung eines Dienstfahrzeuges

Detailinformationen

Datum

07.06.1922

Ort

München

Art des Dokumentes

Schreiben

Verfasser

Verfasst für

I. Staatsanwalt beim Landgerichte

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Zur Polizeidirektion (Hausverwaltung)

Nach Abschriftnahme

Betrag von 2079 M wird vom Georg Kerscher eingezogen und dem Verk. Mitt. Lager 1 überwiesen.

München, den 31.V.22

folgt Unterschrift


Zunächst an die Polizeidirektion
München, als dorthin gehörig.

München, den 3.Juni 22

Taxsamt der Pol.Dir. München
gez. SEEBERGER




Abt. 1. 205.
München, den 7.Juni 22

I. SCHREIBEN an den Herrn I. Staatsanwalt beim Landgerichte

I. und II. gef. 8.6.22 Reingruber, Neuburg a.D.

Betreff: Der Raubmord in Hinterkaifeck

Beilagen: 1 Schriftstück

Die Gendarmeriehauptstation Schrobenhausen hat am 4.April 1922 abends 6 Uhr 15 Minuten fernmündlich um Abstellung von Kriminalbeamten des Erkennungsdienstes und von Polizeihunden ersucht.

Nachdem in der Vormeldung niedergelegt war, daß der Raubmord erst vor einigen Stunden verübt worden sei, wurde zur Fahrt nach dem Tatort ein Kraftwagen vom Kommando des Verkehrsmittellagers der Landespolizei München zur Verfügung gestellt.

Offene Fragen/Bemerkungen