Polizeidirektion München, München, den 10. April 1922
Betreff:
Raubmord an dem Landwirt Andreas Gruber,
geb. 09.11.58 zu Greinstetten und 5 Genossen,
in Hinterkaifeck, Gde. Wangen B.A. Schrobenhausen, vermutl. Am 31.03.1922.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. begab ich der Unterzeichnete am 7.4.1922 nachm. 5 Uhr 50 mit der xxx Schrobenhausen und am 8.4.1922 von dort aus zu Fuß nach Hinterkaifeck um dort selbst die inzwischen von der Gen.-Hauptstation Schrobenhausen entdeckten Fuß-Spuren zu sichern.
Es handelte sich um die Fußspuren von 5 verschiedenen nebeneinander gehenden Personen.
Die Fußspuren haben begonnen südlich unterhalb der Umzaunung des Anwesens Hinterkaifeck links vom Wege in einem Ackerfelde und xxx in nordwestliche Richtung in einer Länge von ungefähr 1000 m schräg über verschiedene Ackerfelder einer Lichtung im Walde und zwar auf einem durch diesen Wald nach Edelshausen führenden Seitenweg zu. Die Fußspuren waren, da es in der Nacht vom 7./8.4.1922 und auch im Laufe des Vormittags des 8.4.1922 während der Sicherung der Fußspuren in der dortigen Gegend ziemlich stark geregnet hatte und es sich überdies um einen reichlichen Sandboden handelte, höchst unscharf und ziemlich stark eingefallen. Hervortretende Merkmale wie Nageleindrücke u. dgl. waren an diesen Fußspuren am 8.4.22 mit Bestimmtheit nicht mehr zu erkennen. An einer Spur war noch schwach zu ersehen, daß diese Person, welche diese Spur hinterlassen hat, Schuhe mit Hakennageln an den Rändern sogen. Bergschuhe getragen hat.
Von den vorhandenen Fußspuren konnten nur noch zwei verwendet werden, die sich einigermaßen zur Abnahme eigneten. Diese beiden Fußspuren wurden mit feinem Alabastergips ausgegossen und gesichert. Beide Spuren haben wohl die Form von Fußspuren, insbesondere sind die Absätze ziemlich gut ausgeprägt, zu einer bestimmten Feststellung wie Nageleindrücke u. dgl. fehlen, nicht eignen. Diese beiden Fußspuren werden vorerst im Erkennungsdienste, Zimmer 420, bei der Polizeidirektion München verwahrt.
Die Ausmaße der 5 verschiedenen Fußspuren sind folgende:
Die erste von links ist 32 cm lang, hat eine Ballenbreite von 10 cm, der Absatz ist 10 cm lang und 10 cm breit. Die zweite ist 30 cm lang und 10 cm breit, Absatz 9 cm lang und 8 cm breit. Die dritte ist 28 cm lang, 8 cm breit, Absatz 8 cm lang und 8 cm breit. Die vierte ist 30 cm lang, 8 cm breit, Absatz 9 cm lan und 9 cm breit. Die fünfte ist 28 cm lang, 10 cm breit, Absatz 8 cm lang und 8 cm breit.
Den Fußspuren nach gingen diese 5 Personen die ganze Strecke und zwar ungefähr 1000 m weit über die Felder unmittelbar neben einander. Bei der näheren Verfolgung dieser Spuren stellt sich heraus, daß diese Fußspuren in einem geeggten Acker Felde in einer Entfernung von 40 m vom Waldwege plötzlich aufhörten. Der Besitzer dieses Grundstückes, der Landwirt Pöll Michael in Gröbern, gab an, daß er diesen Teil des Ackers, in welchem die Fußspuren nicht mehr zu sehen waren, am Freitag, den 7.4.1922 im Laufe des Nachmittags und den Teil des gleichen Ackers, in dem die Fußspuren noch vorhanden waren bereits am Mittwoch den 5.4.1922 im Laufe des Nachmittags geeggt hat.
Sohin steht einwandfrei fest, daß diese 5 Personen, welche ihren Weg über die Felder schräg gegen den Wald zu genommen und ihre Fußspuren im besagten Acker hinterlassen haben, erst zwischen dem 5.4.1922 nachmittags und am 7.4.1922 vormittags über diese Felder gegangen sein können. Die Annahme oder die Möglichkeit, daß diese Fußspuren von den Tätern herrühren könnten, erscheint sohin mit ziemlicher Sicherheit als ausgeschlossen, der da Mord ja schon eine Woche vorher, und zwar vermutlich am 31.3.1922 verübt wurde.
Sehr wahrscheinlich ist, daß diese Fußspuren entweder von Neugierigen aus Edelshausen, die am Tatort anwesend waren, oder auch von Waldarbeitern aus Edelshausen herrührten.
Der Landwirt Pöll in Gröbern gab noch an, daß er am Donnerstag, den 6.4.1922, im Laufe des Nachmittags in dem Walde neben seiner Acker, in dem die Fußspuren waren, Streu auf Haufen zusammengerecht hat, und wie er am 7.4.1922 im Laufe des Nachmittags diese Streu nach Hause gefahren, wahrgenommen hat, daß in einer der Streuhaufen Eindrücke vorhanden waren, aus denen zu schließen war, daß 2 Personen in diesem Streuhaufen gelegen sind. Pöll ist sohin der Meinung, daß die Täter von Hinterkaifeck sich noch im genannten Walde aufhalten und auf diesem Streuhaufen genächtigt haben. Ein näherer Beweis hierfür ist jedoch nicht vorhanden und es ist auch höchst unwahrscheinlich, da´sich die Täter so lange im unmittelbarer Nähe des Tatortes aufhalten.
Unterschrift
Albert Mayer
Kriminal-Kommissär
In die Abt. I.
xxx Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. wurde durch gleichen Schreiben Mitteilung gemacht xxx
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