Zeitungsartikel: 1931-04-01 Schrobenhausener Zeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Das Mordwerkzeug'''''<br>
'''''Das Mordwerkzeug'''''<br>
Am [[Sachverhalte: Abriss von Hinterkaifeck|22. Februar 1923]] wurde das Haus, in dem die Tat geschehen war, von dem neuen Besitzer [[Personen: Gabriel Karl sen.|Gabriel]] abgebrochen. Dabei fand man im Fehlboden des Dachgebälks eine blutbefleckte alte [[Sachverhalte: Reuthaue|Stockhaue]]. Der Stiel der Stockhaue war kunstgerecht von einem Wagner gefertigt und stammte daher offenbar nicht aus dem Besitz der Ermordeten, da allgemein bekannt war, dass der alte Kaifecker solche Arbeiten immer selbst ausführte. Bei der Untersuchung der Haue in München wurde festgestellt, dass nach der Art der [[Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer|Verletzungen]] der Ermordeten und nach den an den Eisenteilen und am Holzstiel der Haue festgestellten Spuren von Menschenblut und den angetrockneten Menschenhaaren, kein Zweifel daran möglich ist, dass diese bei der Tat benützt worden war. Im Stadel, unweit der Stelle an der die Leichen aufgefunden wurden, fand man ferner noch ein [[Sachverhalte: Taschenmesser|Taschenmesser]]. Diese beiden Gegenstände waren im Juli 1923 zur allgemeinen Besichtigung in der Polizeiwache in [[Orte: Schrobenhausen|Schrobenhausen]] ausgestellt. Die Staatsanwaltschaft ersuchte damals alle, die über den Eigentümer und letzten Besitzer der Gegenstände sachdienliche Angaben machen könnten, sich zu melden; leider ohne Erfolg.  
Am [[Sachverhalte: Abriss von Hinterkaifeck|22. Februar 1923]] wurde das Haus, in dem die Tat geschehen war, von dem neuen Besitzer [[Personen: Gabriel Karl sen.|Gabriel]] abgebrochen. Dabei fand man im Fehlboden des Dachgebälks eine blutbefleckte alte [[Sachverhalte: Reuthaue|Stockhaue]]. Der Stiel der Stockhaue war kunstgerecht von einem Wagner gefertigt und stammte daher offenbar nicht aus dem Besitz der Ermordeten, da allgemein bekannt war, dass der alte Kaifecker solche Arbeiten immer selbst ausführte. Bei der Untersuchung der Haue in [[Orte: München|München]] wurde festgestellt, dass nach der Art der [[Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer|Verletzungen]] der Ermordeten und nach den an den Eisenteilen und am Holzstiel der Haue festgestellten Spuren von Menschenblut und den angetrockneten Menschenhaaren, kein Zweifel daran möglich ist, dass diese bei der Tat benützt worden war. Im Stadel, unweit der Stelle an der die Leichen aufgefunden wurden, fand man ferner noch ein [[Sachverhalte: Taschenmesser|Taschenmesser]]. Diese beiden Gegenstände waren im Juli 1923 zur allgemeinen Besichtigung in der Polizeiwache in [[Orte: Schrobenhausen|Schrobenhausen]] ausgestellt. Die Staatsanwaltschaft ersuchte damals alle, die über den Eigentümer und letzten Besitzer der Gegenstände sachdienliche Angaben machen könnten, sich zu melden; leider ohne Erfolg.  


'''''Eine falsche Fährte'''''<br>
'''''Eine falsche Fährte'''''<br>
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