Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion: Unterschied zwischen den Versionen

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==§ 6 Instrumentarium ==
==§ 6 Instrumentarium ==
Die Gerichtsärzte haben dafür zu sorgen, daß zur Verrichtung der ihnen obliegenden Leichenöffnung folgende Sektions-Instrumente in guter Beschaffenheit zur Stelle sind: <br><br>


*4-6 Skalpelle
*4-6 Skalpelle
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