Wissen: Der Viehmarkt Schrobenhausen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Ordnung===
Es galt die  Viehmarktordnung von 1875/76, die der Magistrat als ortspolizeiliche Vorschrift erlassen hatte. Wegen Nichteinhaltung und Übertretungen  brachte der Bürgermeister Alois Widmann 1905 die wichtigsten Bestimmungen wieder in Erinnerung und wies seine Stadtpolizisten an, Übertretungen unnachsichtlich anzuzeigen und gab den Marktbesuchern zu bedenken, der Artikel 146 des Polizeistrafgesetzbuches drohe Sündern Geldbußen bis zu dreißig Mark oder Haftstrafen bis zu acht Tagen an. <br>
Es ist verboten: auf dem Markte Angebote zu machen, ohne die Aufstellung des Viehes an den bestimmten Plätzen oder die Forderung des Verkäufers abzuwarten; die Forderung des Verkäufers zu überbieten; einen bereits angeknüpften Handel durch Überbieten, Dareinhandeln oder sonstwie zu stören.
===Öffnungszeiten===
Der Viehmarkt war  im Sommer um 7 Uhr und  im Winter um 8 Uhr den Zutreibenden geöffnet.
===Standort===
Innerhalb der Stadt Schrobenhausen zwischen Obertor und Untertor. Dort waren  einzelne Abschnitte den Rassen zugewiesen. Der Marktplatz für das Rindvieh und die Schweine befand sich, vom Obertor angefangen, auf der Hauptstraße so weit erforderlich. Der Markt für die Pferde wurde „In der Lachen“ abgehalten. Für die Schweine die Straße vom Kurz'schen Anwesen HsNr. 5 beim Obertor bis zum Burg'schen Anwesen  HsNr. 14. Für die Kälber der freie Platz zwischen dem Schmaöd'schen Anwesen und dem Bräumichl.  Für das Rindvieh die Straße vorn Buchdrucker Hickl'schen Anwesen so weit erforderlich gegen das Untertor, aber nicht über das Schlosser-Ellwanger Anwesen hinaus.


== Aktenfundstücke ==
== Aktenfundstücke ==
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