Verträge: 1922-09-22 Kaufvertrag Hinterkaifeck an J. Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Januar 2012, 13:19 Uhr
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<div align="center">VI.</div> | <div align="center">VI.</div> | ||
Käufer tritt sofort nach erfolgter | Käufer tritt sofort nach erfolgter bezirkspolizeilicher Genehmigung in den Besitz und Nutzgenuß des Kaufsanwesens und übernimmt die hiermit xxhandenen Steuern, Anlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben jeder Art von heute an. Gefahr geht gleichfalls heute an auf den Käufer über. | ||
<div align="center">VII.</div> | <div align="center">VII.</div> | ||
Die sämtlichen Kosten einschließlich derjenigen der Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. | Die sämtlichen Kosten einschließlich derjenigen der Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. |