Verträge: 1922-09-22 Kaufvertrag Hinterkaifeck an J. Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus den diesbezüglichen Nachlaßakten N. R. Nr. 41,42/1922 wird sicher festgestellt, daß vorgenannte Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber von Gröbern vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum in Gröbern gestorben sind.<br>
Aus den diesbezüglichen Nachlaßakten N. R. Nr. 41,42/1922 wird sicher festgestellt, daß vorgenannte Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber von Gröbern vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum in Gröbern gestorben sind.<br>
Die Löschung des Leibgedings der vorgenannten Eheleute Gruber wird wegen Ablebens der Begünstigten allseits (zur lies) bewilligt und beantragt.<br>
Die Löschung des Leibgedings der vorgenannten Eheleute Gruber wird wegen Ablebens der Begünstigten allseits (zur lies) bewilligt und beantragt.<br>
Die Gläubigerin der vorbezeichneten Vatergutsxxx zu 2000 M ist, wie aus obigen diesbezüglichen Feststellungen hervorgeht (Ziffer II) gleichzeitig tatsächliche Eigentümerin des Vertragsanwesens und ist ihre Eintragung als Eigentümerin bewilligt und beantragt. Wegen Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person wird die Löschung derbezüglich zu 2000 M im Grundbuche samt Nacheinträgen allseits, allemals bewilligt und beantragt.<br>
Die Gläubigerin der vorbezeichneten Vatergutshypothek zu 2000 M ist, wie aus obigen diesbezüglichen Feststellungen hervorgeht (Ziffer II) gleichzeitig tatsächliche Eigentümerin des Vertragsanwesens und ist ihre Eintragung als Eigentümerin bewilligt und beantragt. Wegen Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person wird die Löschung derbezüglich zu 2000 M im Grundbuche samt Nacheinträgen allseits, allemals bewilligt und beantragt.<br>
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