Verträge: 1922-09-22 Kaufvertrag Hinterkaifeck an J. Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen

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<div align="center">Kaufvertrag.<br>
<div align="center">Kaufvertrag.<br>
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Im Grundbuche des Amtsgerichts Schrobenhausen für Wangen Bd. I. S.272 Bl. 37 ist als Alleineigentümerin auf Grund allgemeiner Gütergemeinschaft und diesgerichtlichen Erbscheins vom 9. Februar 1915 N. R. Xr 188/1914 bezüglich des Anwesens Bzs. Nr. 27 1/2 in Gröbern, xxxxxx und xxxxxx Wangen, Gerichts und Finanzamts Schrobenhausen.
Im Grundbuche des Amtsgerichts Schrobenhausen für Wangen Bd. I. S.272 Bl. 37 ist als Alleineigentümerin auf Grund allgemeiner Gütergemeinschaft und diesgerichtlichen Erbscheins vom 9. Februar 1915 N. R. Xr 188/1914 bezüglich des Anwesens Hs. Nr. 27 1/2 in Gröbern, xxxxxx und Steuergemeinde Wangen, Gerichts und Finanzamts Schrobenhausen.
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eingetragen Gabriel Viktoria, Gütlerswitwe in Gröbern.<br>
eingetragen Gabriel Viktoria, Gütlerswitwe in Gröbern.<br>
Dieser Eigentümervertrag ist unrichtig; der Erbschein vom 9. Februar 1915 ist laut diesgerichtlichen Nachlaßakten N. R 138/1914 als unrichtig eingegangen und durch diesgerichtlichen Erbschein vom 11. September 1922 ersetzt worden.<br>
Dieser Eigentümervertrag ist unrichtig; der Erbschein vom 9. Februar 1915 ist laut diesgerichtlichen Nachlaßakten N. R 138/1914 als unrichtig eingegangen und durch diesgerichtlichen Erbschein vom 11. September 1922 ersetzt worden.<br>
Aus diesem Erbschein wird sicher festgestellt, daß der am 12. September 1914 in Neuville verstorbene xxx Miteigentümer Karl Gabriel, Gütler von Hinterkaifeck (Gröbern) auf Grund Gesetzes nur zu einem Viertel von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck und zu einem Viertel von seiner Tochter Zäcilia Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck beerbt worden ist.<br>
Aus diesem Erbschein wird sicher festgestellt, daß der am 12. Dezember 1914 in Neuville verstorbene xxx Miteigentümer Karl Gabriel, Gütler von Hinterkaifeck (Gröbern) auf Grund Gesetzes nur zu einem Viertel von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck und zu einem Viertel von seiner Tochter Zäcilia Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck beerbt worden ist.<br>
Das Eigentum an dem xxx Anwesen ist daher tatsächlich übergegangen auf Viktoria Gabriel, Mutter und Zäcilia Gabriel Tochter.<br>
Das Eigentum an dem vorbeschriebenen Anwesen ist daher tatsächlich übergegangen auf Viktoria Gabriel, Mutter und Zäcilia Gabriel Tochter.<br>
Die Beteiligten bewilligen und beantragen daher Grundbuchberichtigung dahin, daß Viktoria Gabriel und Zäcilie Gabriel in Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Die Beteiligten bewilligen und beantragen daher Grundbuchberichtigung dahin, daß Viktoria Gabriel und Zäcilie Gabriel in Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
<div align="center">II.</div>
<div align="center">II.</div>
Witwe Viktoria Gabriel und deren Tochter Zäcilia Gabriel sind vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum mit Tod ab(?)gegangen.<br>
Witwe Viktoria Gabriel und deren Tochter Zäcilia Gabriel sind vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum mit Tod abgegangen.<br>
a) Aus dem Erbschein der diesgerichtlichen Nachlaßakten bezwinglich der Witwe Viktoria Gabriel N. R Nr. 43/1922 vom 7. Juni 1922 wird sicher festgestellt, daß dieselbe auf Grund Gesetzes beerbt wurde von nachbezeichneten xxx, die heute sämtlich erschienen, xxx verxxxxx sind:<br><br>
a) Aus dem Erbschein der diesgerichtlichen Nachlaßakten bezwinglich der Witwe Viktoria Gabriel N. R Nr. 43/1922 vom 7. Juni 1922 wird sicher festgestellt, daß dieselbe auf Grund Gesetzes beerbt wurde von nachbezeichneten xxx, die heute sämtlich erschienen, xxx verxxxxx sind:<br><br>
1.,  Starringer Zäcilia, geb. Asam, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu 1/2<br>
1.,  Starringer Zäcilia, geb. Asam, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu 1/2<br>
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Aus den diesbezüglichen Nachlaßakten N. R. Nr. 41,42/1922 wird sicher festgestellt, daß vorgenannte Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber von Gröbern vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum in Gröbern gestorben sind.<br>
Aus den diesbezüglichen Nachlaßakten N. R. Nr. 41,42/1922 wird sicher festgestellt, daß vorgenannte Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber von Gröbern vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum in Gröbern gestorben sind.<br>
Die Löschung des Leibgedings der vorgenannten Eheleute Gruber wird wegen Ablebens der Begünstigten allseits (zur ließ) bewilligt und beantragt.<br>
Die Löschung des Leibgedings der vorgenannten Eheleute Gruber wird wegen Ablebens der Begünstigten allseits (zur ließ) bewilligt und beantragt.<br>
Die Gläubigerin der vorbezeichneten Vatergutsxxx zu 2000 M ist, wie aus obigen diesbezüglichen  Feststellungen hervorgeht (Ziffer II) gleichzeitig tatsächliceh Eigentümerin des xxxanwesens und ist ihre xxx als Eigentümerin bewilligt und beantragt. Wegen Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person wird die Löschung der xxx zu 2000 M im Grundbuche samt Nacheinträgen allseits, xxx bewilligt und beantragt.<br>
Die Gläubigerin der vorbezeichneten Vatergutsxxx zu 2000 M ist, wie aus obigen diesbezüglichen  Feststellungen hervorgeht (Ziffer II) gleichzeitig tatsächliche Eigentümerin des xxxanwesens und ist ihre xxx als Eigentümerin bewilligt und beantragt. Wegen Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person wird die Löschung der xxx zu 2000 M im Grundbuche samt Nacheinträgen allseits, xxx bewilligt und beantragt.<br>
<div align="center">IV.</div>
Die Erben der Viktoria Gabriel und der Cäzilia Gabriel verkünden hiermit<br>
an
<br>
Den mitanwesenden<br>
Josef Gabriel, ledig und geschäftsfähig, Gütlerssohn in Laag, xxx xxx


<br><br><br><br><br>...<br><br><br><br><br>
Genehmigung<br>
Wir unterfertigten XXXXX von dem Inhalt der XXXX Urkunde vom 22. September 1922 Gesch. Reg. Nr. 1068 genau Kenntnis. Wir XXXXXXXX diese Urkunde in allen Teilen und schließen uns allen darin von unserem Vater Josef Starringer in unserem Namen abgegebenen Erklärungen und gestellten Anträgen an.<br>
Schrobenhausen, den 25. September 1922<br>
Starringer Josef<br>
Starringer Maria<br>
Gesch. Reg. Nr. 1072 Die Echtheit der vorstehenden Unterschriften der ledigen geschäftsfähigen Gütlerssohnes Josef Starringer in XXXXXXX und der ledigen geschäftsfähigen Gütlerstochter Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen beglaubige ich.<br>
Schrobenhausen, den fünfundzwanzigsten September neunzehnhunderzweiundzwanzig.<br><br>
<br><br><br><br><br>...<br><br><br><br><br>
Die Erklärung der Gütlersxxxxxx Maria Gruber von Greinstetten als gesetzliche Vertreterin ihrer 3 minderjährige Kinder namens: Leonhard, Peter und Michael Gruber wurden hiermit vormundschaftsgerichtlich genehmigt.<br>
Die vormundschaftliche Genehmigung wurde heute der xxx zu Protokoll im Akt F.G. R. 22/23 eröffnet.<br><br>
Pfaffenhofen, 10. März 1923<br>
Amtsgericht (Vormundschaftsgericht)<br>
i.V.<br>
XXX<br>
Amtsrichter


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