Verträge: 1922-09-22 Kaufvertrag Hinterkaifeck an J. Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese sämtlichen voraufgeführten Erben sind die tatsächlichen derzeitigen Eigentümer des voraufgeführten Anwesens.<br>
Diese sämtlichen voraufgeführten Erben sind die tatsächlichen derzeitigen Eigentümer des voraufgeführten Anwesens.<br>
Die Eintragung dieser Erbübergänge im Grundbuche wird hiermit bewilligt und beantragt.<br><br>
Die Eintragung dieser Erbübergänge im Grundbuche wird hiermit bewilligt und beantragt.<br><br>
 
<div align="center">III.</div>
xxx Vertragsverxxx xxx:<br>
In Abteilung II.<br>
Leibgeding für die Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber in Gröbern und<br>
In Abteilung III.<br>
zweitausend Mark&nbsp;k&nbsp;k&nbsp;k&nbsp;k&nbsp;2000 M<br>
Vatergut der verstorbenen Gütlerstochter Cäcilie Gabriel von Gröbern.<br>
Aus den diesbezüglichen Nachlaßakten N. R. Nr. 41,42/1922 wird sicher festgestellt, daß vorgenannte Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber von Gröbern vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum in Gröbern gestorben sind.<br>
Die Löschung des Leibgedings der vorgenannten Eheleute Gruber wird wegen Ablebens der Begünstigten allseits (zur ließ) bewilligt und beantragt.<br>
Die Gläubigerin der vorbezeichneten Vatergutsxxx zu 2000 M ist, wie aus obigen diesbezüglichen  Feststellungen hervorgeht (Ziffer II) gleichzeitig tatsächliceh Eigentümerin des xxxanwesens und ist ihre xxx als Eigentümerin bewilligt und beantragt. Wegen Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person wird die Löschung der xxx zu 2000 M im Grundbuche samt Nacheinträgen allseits, xxx bewilligt und beantragt.<br>




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