Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitübergeben und im XXgegebenen Wertanschlag inbegriffen sind:
Mitübergeben und im anhergegebenen Wertanschlag inbegriffen sind:
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<div align="right">-5-</div>das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen xxxgüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgesucht und zurückbehalten haben.
<div align="right">-5-</div>das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen Neugüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgewählt und zurückbehalten haben.
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<div align="center">III</div>
Die Besitzanweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.<br>
Die Besitzeinweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.<br>
Kosten, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen auf die Übernehmerin über, ebenso auf die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.<br>
Rechte, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen auf die Übernehmerin über, ebenso auch die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.<br>
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom Grundxxx ist das Vertragsanwesen belastet mit
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom Heutigem ist das Vertragsanwesen belastet mit
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17 M 88 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse (?) und<br>
17 M 88 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse und<br>
10 M 83 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.<br><br>
10 M 83 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.<br><br>


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<div align="center">IV</div>
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Der Gebührenverordnung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M - Dreizehntausend Mark - angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.<br><br>
Der Gebührenbewertung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus  
<div align="center">13000 M<br> Dreizehntausend Mark </div>
angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.<br><br>


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<div align="center">VI</div>
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tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich XX Nr. 564 1/2<br><br>
tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich Flur Nr. 564 1/2<br><br>


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<div align="center">VII</div>
Zu dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen:<br>
An dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen:<br>
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder.
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder.
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Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br>
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br>
Diese Forderungen, Kosten und Anschläge verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.<br><br>
Diese Forderungen, Kosten und Ansprüche verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.<br><br>




<div align="center">VIII</div>
<div align="center">VIII</div>
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und xxx:<br>
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und xxx:<br>
Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur unverzüglichen Leistung und Gewährung an Stelle der Übergeber:<br>
Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur vertragsmäßigen Leistung und Gewährung an Stelle der Übergeber:<br>
a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br>
a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br>
b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.<br>
b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.<br>
Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle Kosten, die sie in  
Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle Rechte, die sie in  
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Zusehung(?) der bezahlten xxxforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden.<br>
Ansehung der bezahlten Hypothekforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden.<br>
Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.<br>
Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.<br>
Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von <br>100M einhundert Mark<br>
Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von <br>100M einhundert Mark<br>
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne Zahlung von Zinsen und ohne dingliche Sicherstellung innerhalb eines Vierteljahres ab heute an Martin Asam herauszubezahlen. Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von  
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne Zulegung von Zinsen und ohne dingliche Sicherstellung innerhalb eines Vierteljahres ab heute an Martin Asam herauszubezahlen. Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von  
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<br>900 M neunhundert Mark<br>
<br>900 M neunhundert Mark<br>
und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen. <br>
und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen. <br>
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Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von <br>900 M neunhundert Mark<br> und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszuzahlen.  
 
<br>Weiter verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin den Übergebern von jetzt ab auf deren Lebensende folgendes
<br>Weiters verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin den Übergebern von jetzt ab auf deren Lebensende folgendes
<div align="center">Leibgeding</div>
<div align="center">Leibgeding</div>
monatlich zu gewähren
unentgeltlich zu gewähren.


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1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer bei der Wohnstube (alternativ: den Zimmeranbau der Wohnstube) mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer nun die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzuhalten hat.<br>
1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer neben der Wohnstube mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzustellen hat.<br>
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf  
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf  
<br>70M siebzig Mark
<br>70M siebzig Mark
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jährlich angegeben.<br>
jährlich angegeben.<br>
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsnutzung einen jährlichen xxxzins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten xxx <br>
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr wohnen bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsangang einen jährlichen Herbergszins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten je im voraus und müssen ihnen solchenfalls die nachstehend unter Ziffer 2 beschriebenen Reichnisse von derselben Höhe xxx und unentgeltlich nachzubringen.<br>
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx  
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx  
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