Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die Strafe ==
== Die Strafe ==
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchhaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies in seiner Zusammenfassung aus 1926.
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchhaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies ebenfalls in seiner [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] aus 1926.<br>
StA. Renner hingegen berichtet von einer Gefängnisstrafe eines Jahrs. Welche Variante der Wahrheit entspricht, ist nicht nachvollziehbar.
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[[Personen: Renner Ferdinand | Staatsanwalt Renner]] hingegen [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | berichtet]], dass Viktoria Gabriel zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist.<br>
 
 
Welche Variante der Wahrheit entspricht, ist nicht nachvollziehbar.


== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
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