Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kontra ==
== Kontra ==
Wenn es 1908 oder 1909 zu Beobachtungen gekommen ist, stellt sich die Frage, warum der mutmassliche Anzeiger so lange mit der Anzeige gewartet hat. Schliesslich wäre 1915 für diesen Zeitraum die Verjährung eingetreten.
Wenn es 1908 oder 1909 zu Beobachtungen gekommen ist, stellt sich die Frage, warum der mutmassliche Anzeiger so lange mit der Anzeige gewartet hat. Schliesslich wäre 1915 für diesen Zeitraum die Verjährung eingetreten.<br>
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Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass Keiner der genannten Personen die Anzeige gemacht hat.


== Prozess ==
== Prozess ==
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