Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:


*Martin Asam:
*Martin Asam:
=== Pro ===  
=== Pro ===  
Da Martin zu diesem Zeitpunkt ev. noch auf Hinterkaifeck wohnte, könnte er seine Stiefschwester und seinem Stiefvater beim Geschlechtsverkehr gesehen haben. Martin bekam nach dem Tod seines [[Personen: Asam Josef | Vaters]] ein geringes Vatergut von 100 Mark. Seine Schwester [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]] hingegen bekam fast 700 Mark.
Da Martin zu diesem Zeitpunkt ev. noch auf Hinterkaifeck wohnte, könnte er seine Stiefschwester und seinem Stiefvater beim Geschlechtsverkehr gesehen haben. Martin bekam nach dem Tod seines [[Personen: Asam Josef | Vaters]] ein geringes Vatergut von 100 Mark. Seine Schwester [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]] hingegen bekam fast 700 Mark.
Vielleicht wollte Martin Asam auch den Hof übernehmen. Er war der einzigste männliche Nachfahre und könnte sich ein größeres Recht am Hof eingeräumt haben, als er seiner Stiefschwester zugestand.
Vielleicht wollte Martin Asam auch den Hof übernehmen. Er war der einzigste männliche Nachfahre und könnte sich ein größeres Recht am Hof eingeräumt haben, als er seiner Stiefschwester zugestand.
Aus diesen Gründen könnte es ein Racheakt gewesen sein.
Aus diesen Gründen könnte es ein Racheakt gewesen sein.
=== Kontra ===
=== Kontra ===
Da nie etwas bekannt wurde, wonach Martin zum Zeitpunkt der Anzeige nicht mehr auf Hinterkaifeck lebte, müsste er dann mit den Leuten, die er angezeigt hat, weiter unter einem Dach leben. Dabei stellt sich die Frage, ob ihn Viktoria als [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? | Hofbesitzerin]] nicht rausgeworfen hätte.  
Da nie etwas bekannt wurde, wonach Martin zum Zeitpunkt der Anzeige nicht mehr auf Hinterkaifeck lebte, müsste er dann mit den Leuten, die er angezeigt hat, weiter unter einem Dach leben. Dabei stellt sich die Frage, ob ihn Viktoria als [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? | Hofbesitzerin]] nicht rausgeworfen hätte.  


*Lorenz Schlittenbauer,
*Lorenz Schlittenbauer,
Lorenz Schlittenbauer könnte als Nachbar auch etwas mitbekommen haben. Von kirchlicher Seite gesehen, hätte er eine solche Situation nie geduldet. [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] selbst soll sich seiner Frau [[Personen: Schlittenbauer Viktoria | Viktoria Schlittenbauer]] anvertraut haben.


== Pro ==
=== Pro ===
Moralischer Hintergrund und Mitleid mit Viktoria.
Lorenz Schlittenbauer könnte als Nachbar auch etwas mitbekommen haben. Von kirchlicher Seite gesehen, hätte er eine solche Situation nie geduldet. [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] selbst soll sich seiner Frau [[Personen: Schlittenbauer Viktoria | Viktoria Schlittenbauer]] anvertraut haben. Auch könnte Mitleid mit Viktoria eine Rolle gespielt haben.


== Kontra ==
=== Kontra ===
Nach letzten Recherchen soll Lorenz Schlittenbauer zum Zeitpunkt der Anzeige im Krieg und in Belgien stationiert gewesen sein.
Nach letzten Recherchen soll Lorenz Schlittenbauer zum Zeitpunkt der Anzeige im Krieg und in Belgien stationiert gewesen sein.


*Viktoria Schlittenbauer:
*Viktoria Schlittenbauer:
[[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] selbst soll sich seiner Frau [[Personen: Schlittenbauer Viktoria | Viktoria Schlittenbauer]] anvertraut haben.


== Pro ==
=== Pro ===
Moralischer Hintergrund und Mitleid mit Viktoria.
[[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] selbst soll sich seiner Frau [[Personen: Schlittenbauer Viktoria | Viktoria Schlittenbauer]] anvertraut haben. Ein moralischer Hintergrund oder Mitleid mit Viktoria könnte auch hier den Anlass geboten haben.


== Kontra ==
=== Kontra ===
_
_


*Karl Gabriel
*Karl Gabriel
=== Pro ===
Da die Anzeige nahe bei der Geburt von Cäzilia gemacht wurde, könnte die Geburt und die Anzeige in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Da die Anzeige nahe bei der Geburt von Cäzilia gemacht wurde, könnte die Geburt und die Anzeige in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Karl Gabriel sen. könnte von der Blutschande gewusst haben, ev. sogar von seinem Sohn Karl, dem Ehemann der Viktoria. Der Zweifel an der Vaterschaft von Karl an Cäzilia Gabriel könnte einen solchen Schritt rechtfertigen.


== Pro ==
=== Kontra ===
Karl Gabriel sen. könnte von der Blutschande gewusst haben, ev. sogar von seinem Sohn Karl, dem Ehemann der Viktoria. Der Zweifel an der Vaterschaft von Karl an Cäzilia Gabriel könnte einen solchen Schritt rechtfertigen.
--
 
Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass Keiner der genannten Personen die Anzeige gemacht hat.
 
*Nachbarschaft
=== Pro ===
In dem abgeurteilten Zeitraum soll es auf Hinterkaifeck einen Umbau gegeben haben, bei dem auch die Nachbarn mitgeholfen hatten. Dabei hatten die Arbeiter einen Einblick, was das tägliche Leben der Hinterkaifecker angeht und somit könnten sie etwas beobachtet haben.


== Kontra ==
== Kontra ==
--
Wenn es 1908 oder 1909 zu Beobachtungen gekommen ist, stellt sich die Frage, warum der mutmassliche Anzeiger so lange mit der Anzeige gewartet hat. Schliesslich wäre 1915 für diesen Zeitraum die Verjährung eingetreten.
 
== Prozess ==
Unter dem Aktenzeichen Str.P.Reg. 105/15 erhob die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau Anklage und es kam zu einem Strafprozess. Im Mai 1915 erfolgte eine Verurteilung beider Personen. Ein inzestiöses Verhältnis konnte für den Zeitraum von 1907 bis 1910 nachgewiesen werden.
 
== Die Strafe ==
Andreas Gruber wurde zu 1 Jahr Zuchhaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies in seiner Zusammenfassung aus 1926.
StA. Renner hingegen berichtet von einer Gefängnisstrafe eines Jahrs. Welche Variante der Wahrheit entspricht, ist nicht nachvollziehbar.
 
== Rechtliche Grundlage ==
Andreas Gruber und Viktoria Gabriel sind höchstwahrscheinlich nach §173 des StgB, gültig vom 01.01.1872 bis 01.10.1953, verurteilt worden:
 
(1) Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
(2) Der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie, sowie zwischen Geschwistern wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
(3) Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
(4) Verwandte und Verschwägerte absteigender Linie bleiben straflos, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben.
3.819

Bearbeitungen