Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen
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Aus der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayer Richard | Staatsanwaltes Pielmayer]] ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] unter dem Aktenzeichen Str.P.Reg. 105/15 Anklage erhob und es zu einem Strafprozess kam. Am 28. Mai 1915 erfolgte eine Verurteilung beider Personen wegen eines | Aus der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayer Richard | Staatsanwaltes Pielmayer]] ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] unter dem Aktenzeichen Str.P.Reg. 105/15 Anklage erhob und es zu einem Strafprozess kam. Am 28. Mai 1915 erfolgte eine Verurteilung beider Personen wegen eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit (Blutschande). Das Gericht sah ein inzestuöses Verhältnis für den Zeitraum von 1907 bis 1910 als erwiesen an. | ||
== Die Strafe == | == Die Strafe == |