Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Prozess ==
== Der Prozess ==
Aus der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayr Richard | Staatsanwaltes Pielmayr]] ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg an der Donau]] unter dem Aktenzeichen Str.P.Reg. 105/15 Anklage erhob und es zu einem Strafprozess kam. Am 28. Mai 1915 erfolgte eine Verurteilung beider Personen wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande). Ein inzestiöses Verhältnis konnte für den Zeitraum von 1907 bis 1910 nachgewiesen werden.
Aus der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayer Richard | Staatsanwaltes Pielmayer]] ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] unter dem Aktenzeichen Str.P.Reg. 105/15 Anklage erhob und es zu einem Strafprozess kam. Am 28. Mai 1915 erfolgte eine Verurteilung beider Personen wegen eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit (Blutschande). Das Gericht sah ein inzestuöses Verhältnis für den Zeitraum von 1907 bis 1910 als erwiesen an.


== Die Strafe ==
== Die Strafe ==
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchthaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies ebenfalls in seiner [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] aus 1926. Beide hatten ihre Strafe verbüßt.<br>
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchthaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayer erwähnt dies ebenfalls in seiner [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] aus 1926. Beide hatten ihre Strafe verbüßt.<br>
[[Ermittler: Renner Ferdinand | Staatsanwalt Renner]] hingegen [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | berichtet]], dass Viktoria Gabriel zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist.<br><br>
[[Ermittler: Renner Ferdinand | Staatsanwalt Renner]] hingegen [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | berichtet]], dass Viktoria Gabriel zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist.<br><br>
Neueste Aktenfunde, die im [http://www.allmystery.de/themen/km31345-1558 Hinterkaifeck-Thread von Allmystery] veröffentlicht wurden, bestätigen Pielmayrs Version.<br>
Neueste Aktenfunde, die im [http://www.allmystery.de/themen/km31345-1558 Hinterkaifeck-Thread von Allmystery] veröffentlicht wurden, bestätigen Pielmayers Version.<br>
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gabriel Viktoria | Gefangenenbucheintrag]] von [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]]
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gabriel Viktoria | Gefangenenbucheintrag]] von [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]]
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gruber Andreas | Gefangenenbucheintrag]] von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]]
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gruber Andreas | Gefangenenbucheintrag]] von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]]


== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
Andreas Gruber und Viktoria Gabriel sind höchstwahrscheinlich nach §173 des StGB, gültig vom 01.01.1872 bis 01.10.1953, verurteilt worden:
Andreas Gruber und Viktoria Gabriel sind höchstwahrscheinlich nach § 173 StGB, gültig vom 01.01.1872 bis 01.10.1953, verurteilt worden:


(1) Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.<br>
(1) Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.<br>
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