Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz | Aussage]] des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatte, weil er ihn den [[Sonstiges: Tatverdächtige | "Kaifecker Mörder"]] nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hat, geht aus der Aussage nicht hervor. Schlittenbauer erwähnt auch nicht, wann das Verfahren statt gefunden hat.  
Aus der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz | Aussage]] des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatte, weil er ihn den [[Sonstiges: Tatverdächtige | "Kaifecker Mörder"]] nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hat, geht aus der Aussage nicht hervor. Schlittenbauer erwähnt auch nicht, wann das Verfahren statt gefunden hat.  
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Falls sich der nachfolgender Artikel, der am 28.01.1926 von Lorenz Schlittenbauer im Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde, auf das Verfahren bezieht, könnte das Verfahren in den Jahren 1925 / 1926 statt gefunden haben. <br>
Falls sich der nachfolgende Artikel, der am 28.01.1926 von Lorenz Schlittenbauer im Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde, auf das Verfahren bezieht, könnte das Verfahren in den Jahren 1925 / 1926 statt gefunden haben. <br>
   
   
''Öffentliche Warnung<br>  
''Öffentliche Warnung<br>  
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