Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorgeschichte ==
== Vorgeschichte ==
Durch die Einheirat auf Hinterkaifeck und den geschlossenen [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel |Ehevertrag in allg. Gütergemeinschaft]] war [[Personen: Gabriel Karl |Karl Gabriel]] Miteigentümer des Hofes zur Hälfte. Bei seinem Tod hätte seine Tochter Cäzilia also 3/8 Miteigentümerin des Anwesens werden müssen. Durch einen falsch ausgestellten [[Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915 |Erbschein]] erhielt sie ein Vatergut. Da ihr Großvater davon ausging, daß sie ihre Mutter und ihre Großeltern kurzzeitig überlebte und in dieser Zeit diese beerbte nahm er an, daß  [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] alleinige Erblasserin war.
Durch die Einheirat auf Hinterkaifeck und den geschlossenen [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel |Ehevertrag in allg. Gütergemeinschaft]] war [[Personen: Gabriel Karl |Karl Gabriel]] Miteigentümer des Hofes zur Hälfte. Bei seinem Tod hätte seine Tochter Cäzilia also 3/8 Miteigentümerin des Anwesens werden müssen. Durch einen falsch ausgestellten [[Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915 |Erbschein]] erhielt sie ein Vatergut. Da ihr Großvater davon ausging, daß sie ihre Mutter und ihre Großeltern kurzzeitig überlebte und in dieser Zeit diese beerbte nahm er an, daß  [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] alleinige Erblasserin war.
==Gesetzliche Grundlagen 1922==
==Gesetzliche Grundlagen 1922==
#[[Gesetze: Erbrecht |Erbrecht]]: Das Ehepaar Gabriel waren Cäzilias gesetzliche Erben in dritter Ordnung
#[[Gesetze: Erbrecht |Erbrecht]]: Das Ehepaar Gabriel waren Cäzilias gesetzliche Erben in dritter Ordnung
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