Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 24.06.1922 ging die vom Amtsgericht Schrobenhausen weitergeleitete Beschwerde im Langericht Neuburg/Donau ein. Die zuständige Zivilkammer des  Langerichts entschied am 30.06.1922 und lehnte die Beschwerde mit diesem [[Dokumente: 1922-06-30Beschluß der Zivilkammer des Landgerichts Neuburg/Donau in der Erbsache Gabriel |Beschluß]] ab.<br>
Am 24.06.1922 ging die vom Amtsgericht Schrobenhausen weitergeleitete Beschwerde im Langericht Neuburg/Donau ein. Die zuständige Zivilkammer des  Langerichts entschied am 30.06.1922 und lehnte die Beschwerde mit diesem [[Dokumente: 1922-06-30Beschluß der Zivilkammer des Landgerichts Neuburg/Donau in der Erbsache Gabriel |Beschluß]] ab.<br>
=== oberstes bayer. Landgericht in München===
=== oberstes bayer. Landgericht in München===
Am 11.07.1922 erfolgt daraufhin ein [[Dokumente: 1922-07-11 Beschwerde  beim obersten bayer. Landgericht in München in Erbsachen Gabriel|Einspruch]]seitens Karl Gabriel vertreten durch seinen Rechtsanwalt Graf.<br>
Am 11.07.1922 erfolgt daraufhin ein [[Dokumente: 1922-07-11 Beschwerde  beim obersten bayer. Landgericht in München in Erbsachen Gabriel|Einspruch]] seitens Karl Gabriel vertreten durch seinen Rechtsanwalt Graf.<br>
Auch diese  letztinstanzliche Möglichkeit [Dokumente: 1922-08-22 Beschluß des obersten bayer. Landgericht in München in Erbsachen Gabriel scheiterte]].
Auch diese  letztinstanzliche Möglichkeit [Dokumente: 1922-08-22 Beschluß des obersten bayer. Landgericht in München in Erbsachen Gabriel scheiterte]].
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