Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Geschwister des Andreas Gruber beerbten wohl als Abkömmlinge die Großeltern der Erblasserin Viktoria.<br>
Die Geschwister des Andreas Gruber beerbten wohl als Abkömmlinge die Großeltern der Erblasserin Viktoria.<br>
Cäzilia Starringer beerbte ihre Halbschwester in der zweiten Ordung anstelle der Eltern Gruber.
Cäzilia Starringer beerbte ihre Halbschwester in der zweiten Ordung anstelle der Eltern Gruber.
Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und c. Starringer wäre Alleinerbin geworden.
Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung (C. Starringer) gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und C. Starringer wäre Alleinerbin geworden.
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=== Cäzilia Gabriel===
=== Cäzilia Gabriel===
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br>
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br>
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