Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen

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Können nicht erben, da Cäzilia Starringer in der zweiten Ordnung alle Erben nachfolgender Ordnungen ausschliesst
Können nicht erben, da Cäzilia Starringer in der zweiten Ordnung alle Erben nachfolgender Ordnungen ausschliesst
|Cäzilia Starringer wäre damit die Alleinerbin ihrer Schwester.
|Cäzilia Starringer wäre damit die Alleinerbin ihrer Schwester.
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|}
<br>
=== Cäzilia Gabriel ===
{|  class="norm" border="1" cellpadding="2"
|'''Erblasser'''
|'''Besitz'''
|'''Die Erben erster Ordnung'''
|
|'''Die Erben zweiter Ordnung'''
|
|'''Die Erben dritter Ordnung'''
|Erbe(n)
|-
|[[Datei:Silhouette CGa.jpg|verweis=Personen: Gabriel Cäzilia]]
[[Personen: Gabriel Cäzilia| Cäzilia]]
|
Vatergut
|'''Kinder oder deren Abkömmlinge'''<br>
<br>
Cäzilia Garbriel hatte keine Kinder, also keine Erben in der ersten Ordnung.<br>
|[[Datei:Pfeil.png|rechts]]
|'''Eltern oder deren Abkömmlinge'''<br>
<br>
Ihre Mutter war ebenfalls unter den Opfer und ihr Vater Karl kam bereits 1914 ums Leben.<br>
Ihr Halbbruder Josef wurde erschlagen.<br>
Es gibt damit auch in der zweiten Ordnung keine Erben.<br>
|[[Datei:Pfeil.png|rechts]]
|''' Großeltern oder deren Abkömmlinge'''<br>
<br>
Die Großeltern Gruber kamen mit ihr ums Leben. Auch hier nimmt Cäzilia Starringer, Abkömmling der Cäzilia Gruber, deren Platz ein.<br>
Die Großeltern Karl und Franziska Gabriel beerben ihre Enkelin zur Hälfte (Viertel je Großelternteil).<br>
|Cäzilia Starringer, zur Hälfte<br>
Eheleute Gabriel zur Hälfte<br>
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