Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen

 
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==Allgemein==
==Allgemein==
Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt:
Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt:
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== Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ==
== Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ==
Die rechtliche Erbfolge erfolgt nach Ordnungen. Diese Ordnungen stellen eine Art "Rangfolge" der erbbrechtigenten Personen dar.<br>
(vollständige Paragraphen zum damaligen Erbrecht finden Sie [[Gesetze: Erbrecht | hier]])<br>
Gibt es Erben einer Ordnung, so schliessen diese alle Erben einer folgenden Ordnung aus.<br>
Die gesetzliche Erbfolge erfolgt nach Ordnungen. Diese Ordnungen stellen eine Art "Rangfolge" der erbberechtigeten Personen dar.<br>
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Tote nicht erben können (§1923 des BGB). Das Erbe, welches ihnen im Erlebensfall zugekommen wäre, wird zu gleichen Teilen an dessen Abkömmlinge verteilt. Gibt es keine Abkömmlinge, so fällt das Erbe den Personen der darauffolgenden Ordnung zu.
Gibt es Erben einer Ordnung, so schließen diese alle Erben einer folgenden Ordnung aus.<br>
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Tote nicht erben können (§1923 des BGB). Das Erbe, welches ihnen im Erlebensfall zugekommen wäre, wird zu gleichen Teilen an ihre jeweiligen Abkömmlinge verteilt. Gibt es keine Abkömmlinge, so fällt das Erbe den Personen der darauffolgenden Ordnung zu.
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=== Erben der ersten Ordnung, §1924 ===
=== Erben der ersten Ordnung, §1924 ===
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.<br>
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.<br><br>
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.<br>  
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.<br>  
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlinges treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).<br>
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlinges treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).<br>
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[[Datei:Pfeil.png]]Eine solche Vorgehensweise entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.<br>
[[Datei:Pfeil.png]]Eine solche Vorgehensweise entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.<br>
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[[Datei:Pfeil.png]] Die Erblasserin Cäzilia Gabriel wurde nur vom Abkömmling ihrer Großmutter, Cäzilia Starringer, beerbt. Sie schloß alle weiteren Ordnungen aus.<br>
[[Datei:Pfeil.png]] Die Erblasserin Cäzilia Gabriel wurde nur vom Abkömmling ihrer Großmutter, Cäzilia Starringer, beerbt. In dem Fall wurde nicht berücksichtigt, dass C. Starringer nicht die Tochter vom Großvater Andreas Gruber war. Sie schloß alle weiteren Ordnungen aus.<br>
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* Könnte Viktoria ev. den Hof, bzw. ein Teil davon, an ihre Eltern zurück gegeben haben, sodass die Eheleute Gruber wieder (Mit-)Besitzer wurden? Demnach wären dann tatsächlich die Geschwister von Gruber als Abkömmlinge der gemeinsamen Eltern in der zweiten Ordnung erbberechtigt gewesen.<br>
* Könnte Viktoria ev. den Hof, bzw. ein Teil davon, an ihre Eltern zurück gegeben haben, sodass die Eheleute Gruber wieder (Mit-)Besitzer wurden? Demnach wären dann tatsächlich die Geschwister von Gruber als Abkömmlinge der gemeinsamen Eltern in der zweiten Ordnung erbberechtigt gewesen.<br>
[[Datei:Pfeil.png]] Es existiert kein Hinweis, der darauf schliessen lässt, dass die Eheleute Gruber wieder (Mit-) eigentümer wurden.
[[Datei:Pfeil.png]] Es existiert kein Hinweis, der darauf schliessen lässt, dass die Eheleute Gruber wieder (Mit-) eigentümer wurden.
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