Sachverhalte: Die polizeilichen Ermittlungen am Beispiel der tatverdächtigen Gebrüder Bichler: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. September 2022, 13:48 Uhr
, vor 1 Jahr→Überprüfung der Angaben und des Alibis durch unabhängige Zeugen wenn möglich
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Am 05.05.1922 [[Berichte: 1922-05-05 Neuss Georg, Kriminalkommissär]] | Am 05.05.1922 [[Berichte: 1922-05-05 Neuss Georg, Kriminalkommissär|schreibt]] Neuss nun abermals nach München um zu berichten, daß sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. | ||
:: <i>“von einer Festnahme wurde Abstand genommen, da sein Alibi in der kritischen Nacht durch einwandfreie Zeugen nachgewiesen wurde.“</i> | :: <i>“von einer Festnahme wurde Abstand genommen, da sein Alibi in der kritischen Nacht durch einwandfreie Zeugen nachgewiesen wurde.“</i> |