Sachverhalte: Die polizeilichen Ermittlungen am Beispiel der tatverdächtigen Gebrüder Bichler: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 27: Zeile 27:


Am 02.05.1922 schreibt Neuss erneut nach München und [[Berichte: 1922-05-02 Bericht Neuss|berichtet]] über die Ermittlungen zu den Bichler Brüdern.<br>
Am 02.05.1922 schreibt Neuss erneut nach München und [[Berichte: 1922-05-02 Bericht Neuss|berichtet]] über die Ermittlungen zu den Bichler Brüdern.<br>
::<i>“(…) Wie fast durchwegs aus den anliegenden Vernehmungen hervorgeht, wird Karl Bichler, als des Mordes verdächtig bezeichnet. Er wird, wie aus den bisherigen Feststellungen ersichtlich ist als eine arbeitscheue, zu Eigentumsdelikten sehr geneigte Person geschildert. So hat er sich nach den Angaben des Schönecker im Sommer 21 zum Ärger der arbeitenden Bewohner in Waidhofen und in der Umgebung umhergetrieben, so daß der Antrag zwecks Einschaffung in ein Arbeitshaus bei der Gemeindeverwaltung Waidhofen einlief. Bei einem Zusammentreffen in der Wirtschaft zum Reger in Waidhofen, hat Karl Bichler sich dem Schönecker gegenüber, der ihn gefragt hatte, wie er ohne zu arbeiten so durchkäme, geäußert:“Ja, Simmerl, arbeiten tu ich nichts mehr, so dumm bin ich nicht, daß ich mir die Hände dreckig mache, es muß so auch gehen und wenn ich mir die Hände b l u t i g machen müßte“.
Außerdem soll er gesagt haben, daß er den Hinterkaifeckern ihre Goldstücke noch möchte. Ähnlich hat sich Karl Bichler auch anderen Personen gegenüber geäußert, was aus den Anlagen ersichtlich ist.
Auch Anton Bichler wird vom Riedl –Anl. 5- als eine Person bezeichnet, die nur soviel arbeitet, als unbedingt zum Durchkommen nötig ist.“</i><br>


===Konfrontation des Tatverdächtigen mit dem Verdacht und (Beschuldigten-) Vernehmung===
===Konfrontation des Tatverdächtigen mit dem Verdacht und (Beschuldigten-) Vernehmung===
Editoren
2.918

Bearbeitungen