Sachverhalte: Die Wirtschaftsgebäude: Unterschied zwischen den Versionen

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#Die zwei Stufen, die vom Stallgang in die Scheune führten, und die auf dem Tatortfoto teilweise erkennbar sind „Von der Stelle aus, wo die Leichen lagen, gelangt man durch die bereits erwähnte rot bezeichnete Türe über zwei Stufen in den Stall.“ (Quelle [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter|Augenscheinprotokoll]])<br>
#Die zwei Stufen, die vom Stallgang in die Scheune führten, und die auf dem Tatortfoto teilweise erkennbar sind „Von der Stelle aus, wo die Leichen lagen, gelangt man durch die bereits erwähnte rot bezeichnete Türe über zwei Stufen in den Stall.“ (Quelle [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter|Augenscheinprotokoll]])<br>
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Auf dem Bild rechts sind zur visuellen Hilfe in Grün die Stufen markiert. Die Maße dieser beiden Stufen entsprachen mit Sicherheit keiner (vorgeschriebenen) Norm, trotzdem muss bei der Anwenderfreundlichkeit auch die Unbedenklichkeit der Nutzung beachtet werden, was Auswirkungen auf die Stufentiefe bzw. die Auftrittsbreite bedeutet. Heute sind Treppenmaße in Wohngebäuden sind durch die DIN 18065 baurechtlich festgelegt. Die Bauordnung nennt für Treppenstufen / Treppenmaße heute die folgenden Maße begründet durch die DIN 18065:<br>
Auf dem Bild rechts sind zur visuellen Hilfe in Grün die Stufen markiert. Die Maße dieser beiden Stufen entsprachen mit Sicherheit keiner (vorgeschriebenen) Norm, trotzdem muss bei der Anwenderfreundlichkeit auch die Unbedenklichkeit der Nutzung beachtet werden, was Auswirkungen auf die Stufentiefe bzw. die Auftrittsbreite bedeutet. Heute sind Treppenmaße in Wohngebäuden sind durch die DIN 18065 baurechtlich festgelegt. Die Bauordnung nennt für Treppenstufen / Treppenmaße heute die folgenden Maße begründet durch die [https://www.tuvsud.com/de-de/indust-re/bautechnik-info/allgemeine-bautechnik/treppen-bruestungen-gelaender/din-18065 DIN 18065]:<br>
<blockquote>''Auch für Steigung und Auftritt von Treppenstufen legt DIN 18065 strikte Mindest- und Maximalmaße fest … die Stufenhöhe muss mindestens 140 und maximal 190 Milli-meter betragen. Die Auftrittsfläche ist von 260 bis 370 Millimetern vorgegeben. Bei einer baurechtlich nicht notwendigen Treppe sind Abweichungen möglich… Baurechtlich notwendige Treppe: Auftritt min. 260 mm, max. 370 mm Baurechtlich nicht notwendige Treppe: Auftritt min. 210 mm, max. 370 mm''</blockquote>
<blockquote>''Auch für Steigung und Auftritt von Treppenstufen legt DIN 18065 strikte Mindest- und Maximalmaße fest … die Stufenhöhe muss mindestens 140 und maximal 190 Milli-meter betragen. Die Auftrittsfläche ist von 260 bis 370 Millimetern vorgegeben. Bei einer baurechtlich nicht notwendigen Treppe sind Abweichungen möglich… Baurechtlich notwendige Treppe: Auftritt min. 260 mm, max. 370 mm Baurechtlich nicht notwendige Treppe: Auftritt min. 210 mm, max. 370 mm''</blockquote>


==Quellen==
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