Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915: Unterschied zwischen den Versionen

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Dadurch das [[Personen: Gabriel Karl |Karl Gabriel]] mit der Heirat auch [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? |Miteigentümer]] des Hofes wurde, wäre seine Tochter nach seinem Tod zu 3/8 Hofeigentümerin gewesen. Nach den Morden klagte [[Personen: Gabriel Karl sen. |Cäzilias Großvater]], da er u. a. in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter verstarb, er in ihr die alleinige Erblasserin und in sich den Alleinerben sah. Diese Klagen hatten lediglich den Erfolg, daß der im Februar 1915 ausgestellte Erbschein am 11.09.1922 korrigiert wurde!<br>
Dadurch das [[Personen: Gabriel Karl |Karl Gabriel]] mit der Heirat auch [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? |Miteigentümer]] des Hofes wurde, wäre seine Tochter nach seinem Tod zu 3/8 Hofeigentümerin gewesen. Nach den Morden klagte [[Personen: Gabriel Karl sen. |Cäzilias Großvater]], da er u. a. in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter verstarb, er in ihr die alleinige Erblasserin und in sich den Alleinerben sah. Diese Klagen hatten lediglich den Erfolg, daß der im Februar 1915 ausgestellte Erbschein am 11.09.1922 korrigiert wurde!<br>
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Niederschrift in der Nachlaßsache des Karl Gabriel <br>
Schrobenhausen,11.Sentember 1922.
Gegenw.OAR Schöntag.
Erscheint Karl Gabriel,Bauer in Laag Gde Wangen,geschäftsfähig,bekannt und erklärt: <br>
In dem Ehe. und Erbvertrage des Not. hier vom 11.3.1914 Nr. 399 haben die Eheleute Gabriel für den Fall, daß Kinder aus der Ehe vorhanden sind, erbrechtliche Bestimmungen nicht getroffen. Ich bin vom Gerichte.darüber belehrt worden, daß der Erbschein vom 9. Februar 1915 unrichtig ist. Karl Gabriel - mein Sohn - ist auf Grund Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel zu 1/4 4u 1/4 und von seiner Tochter Zäzilie Gabriel zu 3/4 beerbt worden.<br>
Nach den Akten NR.43, 44/22 sind die Erben Viktoria und Zäzilie Gabriel gleichzeitig gestorben. Die Zäzilie Gabriel ist auf Grund Gesetzes von mir und meiner Ehefrau Franziska zu je 1/4 beerbt worden. <br>
Als Miterbe derZäzilie Gabriel stelle ich für mich und als Vertreter meiner Ehefrau an das Nachlaßgericht den Antrag,den unrichtigen Erbschein vom 9.Februar 1915 einzuziehen und gemeinschaftlichen Erbschein neu auszustellen. Dem Erschienenen wurde eröffnet,daß seinem Antrage stattgegeben werde. <br>
V.g.u.u. <br>
I.Der Erbschein vom  9.Februar 1915 wird als unrichtig eingezogen. Derselbe ist mit roter Tinte zu durchstreichen.<br>
II. .Es wird zu den Akten ausgestellt<br>
<div align="center"> Erbschein</div>
Es wird hiermit bezeugt, daß der am 12.Dezember 1914 in Neuville verstorbene Gütler Karl Gabriel von Hinterkaifeck auf Grund Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu 1/4 - einemViertel.- und von Zäzilie Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck zu 3/4 - drei Viertel - beerbt worden ist.</div>
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