Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915: Unterschied zwischen den Versionen

 
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II. .Es wird zu den Akten ausgestellt<br>
II. .Es wird zu den Akten ausgestellt<br>
<div align="center"> Erbschein</div>
<div align="center"> Erbschein</div>
Es wird hiermit bezeugt, daß der am 12.Dezember 1914 in Neuville verstorbene Gütler Karl Gabriel von Hinterkaifeck auf Grund Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu 1/4 - einemViertel.- und von Zäzilie Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck zu 3/4 - drei Viertel - beerbt worden ist.</div>
Es wird hiermit bezeugt, daß der am 12.Dezember 1914 in Neuville verstorbene Gütler Karl Gabriel von Hinterkaifeck auf Grund Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu 1/4 - einem Viertel.- und von Zäzilie Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck zu 3/4 - drei Viertel - beerbt worden ist.</div>
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