Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und Erbvertrag]] hatte das Ehepaar Gabriel keine Regelung für Erbfälle getroffen, weshalb bei Karl's Tod das [[Gesetze: Erbrecht |gesetzliche Erbrecht]] angewandt wurde.
Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und Erbvertrag]] hatte das Ehepaar Gabriel keine Regelung für Erbfälle getroffen, weshalb bei Karl's Tod das [[Gesetze: Erbrecht |gesetzliche Erbrecht]] angewandt wurde.
== Grundlagen ==
== Grundlagen ==
Nach gültigem Recht hätte ihn seine Tochter [[Personen: Gabriel Cäzilia|Cäzilia]] zu ¾ und seine Witwe zu ¼ beerbt.
Nach gültigem Recht hätte ihn seine Tochter [[Personen: Gabriel Cäzilia|Cäzilia]] auch bei den [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Immobilien]] zu ¾ und seine Witwe zu ¼ beerbt.
 
== Vorgänge==
== Vorgänge==
Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und
Am 09.02.1915 wurde ein Erbschein ausgestellt indem [[Personen: Gabriel Viktoria|Viktoria Gabriel]] die Alleinerbin ihres verstorbenen Mannes war. Allerdings beantragte die Witwe noch am gleichen Tag die Abgabe der Akten an das hiesige Notariat zur Beurkundung der Hypothekenbestellung für das Vatergut von Cäzilia. Dieser Wert entsprach zwar dem ihr zustehenden Erbteil. Mitbesitzerin auf dem Anwesen das ihrem Vater zur Hälfte gehörte und das ihr nun eigentlich zu 3/8 gehörte wurde sie nicht. Ihre Mutter stand ab 03.07.1915 als Alleineigentümerin im Grundbuch, für Cäzilia wurde am gleichen Tag eine Hypothek ohne Brief für ihr Vatergut, das dem Geldwert von 3/4 des Erbes entsprach im Grundbuch eingetragen.
Tatsächlich wurde aber am 09.02.1915 ein Erbschein ausgestellt indem [[Personen: Gabriel Viktoria|Viktoria Gabriel]] die Alleinerbin war. Allerdings beantragte die Witwe noch am gleichen Tag die Abgabe der Akten an das hiesige Notariat zur
Beurkundung der Hypothekenbestellung für das Vatergut von Cäzilia. Dieser Wert entsprach zwar dem ihr zustehenden Erbteil. Mitbesitzerin auf dem Anwesen das ihrem Vater zur Hälfte gehörte und das ihr nun eigentlich zu 3/8 gehörte wurde sie nicht. Ihre Mutter stand ab 03.07.1915 als Alleineigentümerin im Grundbuch, für Cäzilia wurde am gleichen Tag eine Hypothek ohne Brief für ihr Vatergut, das dem Geldwert von 3/4 des Erbes entsprach im Grundbuch eingetragen.


== Einzelheiten zur Erbsache Karl Gabriel==
== Einzelheiten zur Erbsache Karl Gabriel==
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*03.03.1915: unter diesem Datum befindet sich ein Vermerk, das Viktoria Gabriel auf den 19.03.1915 erneut vorzuladen ist, weil von Seiten des [[Personen: Gabriel Karl sen. | Vaters des Erblassers]] sei  angegeben worden, daß 2000 M Pfandbriefe und 600 M. Bargeld da wären und das keine Currentschulden bestünden.<br>
*03.03.1915: unter diesem Datum befindet sich ein Vermerk, das Viktoria Gabriel auf den 19.03.1915 erneut vorzuladen ist, weil von Seiten des [[Personen: Gabriel Karl sen. | Vaters des Erblassers]] sei  angegeben worden, daß 2000 M Pfandbriefe und 600 M. Bargeld da wären und das keine Currentschulden bestünden.<br>
*19.03.1915: Viktoria gibt in dieser „2. Anhörung“ dann folgendes an: „Als mein Mann ins Feld rückte, war wohl ein größerer Geldbetrag da, derselbe ist in
*19.03.1915: Viktoria gibt in dieser „2. Anhörung“ dann folgendes an: ''„Als mein Mann ins Feld rückte, war wohl ein größerer Geldbetrag da, derselbe ist in
Folge der hernach erwachsenen größeren Ausgaben aufgezehrt worden. Nun folgen die berichtigten Angaben zum ehelichen Vermögen, Pfandbriefe für 2 000 M  mit 4% verzinslich, Kurrentschulden zu 550 M.<br>
Folge der hernach erwachsenen größeren Ausgaben aufgezehrt worden."'' Nun folgen die berichtigten Angaben zum ehelichen Vermögen, Pfandbriefe für 2 000 M  mit 4% verzinslich, Kurrentschulden zu 550 M.<br>
Der ermittelte  Nachlaß vom 09.02.1915 wurde korrigiert:<br>
Der ermittelte  Nachlaß vom 09.02.1915 wurde korrigiert:<br>
Besitz (Anwesen und Pfandbriefe)<div align="right">  14 880 M</div>
Besitz (Anwesen und Pfandbriefe)<div align="right">  14 880 M</div>
-Schulden (Leibgedinge un Currentschulden)<div align="right">9 550 M</div>
-Schulden (Leibgedinge und Currentschulden)<div align="right">9 550 M</div>
Gesamtvermögen:<div align="right">5 330 M</div>
Gesamtvermögen:<div align="right">5 330 M</div>
die Hälfte hiervon als Reinnachlaß<div align="right">2 665 M</div>
die Hälfte hiervon als Reinnachlaß<div align="right">2 665 M</div>
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der Anteil des Kindes hiervon ist 2665 x ¾ = 1998 M<br>
der Anteil des Kindes hiervon ist 2665 x ¾ = 1998 M<br>
das im Grundbuch eingetragene Vatergut der Cäzilia Gabriel betrug 2000 Mark
das im Grundbuch eingetragene Vatergut der Cäzilia Gabriel betrug 2000 Mark
== Folgen ==
Dadurch das [[Personen: Gabriel Karl |Karl Gabriel]] mit der Heirat auch [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? |Miteigentümer]] des Hofes wurde, wäre seine Tochter nach seinem Tod zu 3/8 Hofeigentümerin gewesen. Nach den Morden [[Sachverhalte:Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe|klagte]] [[Personen: Gabriel Karl sen. |Cäzilias Großvater]], da er u. a. in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter verstarb, er in ihr die alleinige Erblasserin und in sich den Alleinerben sah. Diese Klagen hatten lediglich den Erfolg, daß der im Februar 1915 ausgestellte Erbschein am 11.09.1922 korrigiert wurde!<br>
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Niederschrift in der Nachlaßsache des Karl Gabriel <br>
Schrobenhausen,11.Sentember 1922.
Gegenw.OAR Schöntag.
Erscheint Karl Gabriel,Bauer in Laag Gde Wangen,geschäftsfähig,bekannt und erklärt: <br>
In dem Ehe. und Erbvertrage des Not. hier vom 11.3.1914 Nr. 399 haben die Eheleute Gabriel für den Fall, daß Kinder aus der Ehe vorhanden sind, erbrechtliche Bestimmungen nicht getroffen. Ich bin vom Gerichte.darüber belehrt worden, daß der Erbschein vom 9. Februar 1915 unrichtig ist. Karl Gabriel - mein Sohn - ist auf Grund Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel zu 1/4 4u 1/4 und von seiner Tochter Zäzilie Gabriel zu 3/4 beerbt worden.<br>
Nach den Akten NR.43, 44/22 sind die Erben Viktoria und Zäzilie Gabriel gleichzeitig gestorben. Die Zäzilie Gabriel ist auf Grund Gesetzes von mir und meiner Ehefrau Franziska zu je 1/4 beerbt worden. <br>
Als Miterbe derZäzilie Gabriel stelle ich für mich und als Vertreter meiner Ehefrau an das Nachlaßgericht den Antrag,den unrichtigen Erbschein vom 9.Februar 1915 einzuziehen und gemeinschaftlichen Erbschein neu auszustellen. Dem Erschienenen wurde eröffnet,daß seinem Antrage stattgegeben werde. <br>
V.g.u.u. <br>
I.Der Erbschein vom  9.Februar 1915 wird als unrichtig eingezogen. Derselbe ist mit roter Tinte zu durchstreichen.<br>
II. .Es wird zu den Akten ausgestellt<br>
<div align="center"> Erbschein</div>
Es wird hiermit bezeugt, daß der am 12.Dezember 1914 in Neuville verstorbene Gütler Karl Gabriel von Hinterkaifeck auf Grund Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu 1/4 - einem Viertel.- und von Zäzilie Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck zu 3/4 - drei Viertel - beerbt worden ist.</div>
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== Offene Fragen/Bemerkungen ==
== Offene Fragen/Bemerkungen ==
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