Sachverhalte: Der Inzest: Unterschied zwischen den Versionen

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Mind. seit ihrem 16. Geburtstag wird [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria]] von ihrem [[Personen: Gruber Andreas | Vater]] missbraucht. Inwiefern diesem Inzest Freiwilligkeit unterliegt und wie sich das Verhältnis zwischen den Beiden gestaltete, ist nicht bekannt und bietet die Grundlage vieler Spekulationen.
Mind. seit ihrem 16. Geburtstag wird [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria]] von ihrem [[Personen: Gruber Andreas | Vater]] missbraucht. Inwiefern diesem Inzest Freiwilligkeit unterliegt und wie sich das Verhältnis zwischen den Beiden gestaltete, ist nicht bekannt und bietet die Grundlage vieler Spekulationen.
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Sicher ist, dass die Beiden 1915 wegen des Inzests [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915 | verurteilt]] wurden, Andreas Gruber zu 1 Jahr Zuchthaus, Viktoria zu 1 Monat, wobei nicht klar ist, ob sie ihre Strafe verbüßen musste. Immerhin war sie erst im Januar 1915 Mutter geworden und hatte ein Kind und einen Hof zu versorgen, auch und gerade in Andreas Abwesenheit.
Sicher ist, dass die Beiden 1915 wegen des Inzests [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915 | verurteilt]] wurden, Andreas Gruber zu 1 Jahr Zuchthaus, Viktoria zu 1 Monat. Beide haben Ihre Haftstrafen abgesessen, wie aus den jeweiligen Einträgen in den Gefangenenbüchern hervorgeht, die erst kürzlich aufgetaucht sind:
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gabriel Viktoria| Eintrag zur Viktoria Gabriel]]
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gruber Andreas | Eintrag zum Andreas Gruber]]


== Die Personen ==
== Die Personen ==
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