Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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== Chronologie ==
== Chronologie ==
Am 09.05.1922 teilte das Finanzamt Schrobenhausen  [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]] in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, daie Abgabe der Münzen bei d der Finanzkasse- bzw.  dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>Der Einspruch seitens der Erben lag spätestens zum 17.5.1922 beim Finanzamt Schrobenhausen vor.<br>
Am 09.05.1922 teilte das Finanzamt Schrobenhausen  [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]] in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, daie Abgabe der Münzen bei d der Finanzkasse- bzw.  dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>Der Einspruch seitens der Erben lag spätestens zum 17.5.1922 beim Finanzamt Schrobenhausen vor.<br>
22.09.1922:<br>
18.10.1922:<br>
05.02.1923:<br>
07.03.1923:<br>
09.05.1923:<br>
30.05.1923:<br>
02.06.1923:<br>
Am 31.07.1923 erhielt die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.


== Kontra ==
== Kontra ==
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