Sachverhalte: Übersicht “Rund um das Erbe”: Unterschied zwischen den Versionen

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Seine Witwe erhielt am 09.02.1915 den Erbschein, allerdings mit dem “Fehler”, daß sie Alleinerbin ihres verstorbenen Mannes war. Ihrer Tochter wurde lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen, als Mitbesitzerin des Hofes wurde [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] nicht eingetragen.<br>
Seine Witwe erhielt am 09.02.1915 den Erbschein, allerdings mit dem “Fehler”, daß sie Alleinerbin ihres verstorbenen Mannes war. Ihrer Tochter wurde lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen, als Mitbesitzerin des Hofes wurde [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] nicht eingetragen.<br>
Dieser Sachverhalt ist auf einer  [[Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915|Spezialseite]] zusammengefasst.
Dieser Sachverhalt ist auf einer  [[Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915|Spezialseite]] zusammengefasst.
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Seit dem Tod von Karl Gabriel galt Viktoria als Alleineigentümerin des Anwesens, und ab dem 03.07.1915 stand sie als Solche auch im Grundbuch. Ebenso wurde am 03.07.1915 das Vatergut der Cäzilia Gabriel als Hypothek ohne Brief im Grundbuch eingetragen.<br>


==1922==
==1922==
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