Personen: Gump Anton: Unterschied zwischen den Versionen

KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 41: Zeile 41:
Gegen Anton Gump wurde auf Initiative von [[Ermittler: Popp Andreas Dr.|StA Dr. Popp]] ab 1951 wegen des Verdachts einer Tatbeteiligung am Mordfall Hinterkaifeck ermittelt. Dr. Popp nahm an, daß Anton Gump die Tat zusammen mit seinem schon 1944 verstorbenen Bruder Adolf begangen habe. Diese Annahme war ursprünglich durch eine Anschuldigung begründet, die die Schwester von Gump, [[Personen: Maier Kreszenz|Kreszentia Maier]], auf dem Sterbebett gegenüber dem Priester [[Personen: Hauber Anton | Anton Hauber]] erhoben hatte.<br>
Gegen Anton Gump wurde auf Initiative von [[Ermittler: Popp Andreas Dr.|StA Dr. Popp]] ab 1951 wegen des Verdachts einer Tatbeteiligung am Mordfall Hinterkaifeck ermittelt. Dr. Popp nahm an, daß Anton Gump die Tat zusammen mit seinem schon 1944 verstorbenen Bruder Adolf begangen habe. Diese Annahme war ursprünglich durch eine Anschuldigung begründet, die die Schwester von Gump, [[Personen: Maier Kreszenz|Kreszentia Maier]], auf dem Sterbebett gegenüber dem Priester [[Personen: Hauber Anton | Anton Hauber]] erhoben hatte.<br>
Anton Gump war vom 14.03.1915 bis 05.12.1918 Soldat, 1919 hat er geheiratet. Von September 1921 bis 1945 war er als angelernter Schleifer bei den “Deutschen Werken” in Ingolstadt tätig. (Siehe Leuschner, 3. Aufl., S.242ff.)<br>
Anton Gump war vom 14.03.1915 bis 05.12.1918 Soldat, 1919 hat er geheiratet. Von September 1921 bis 1945 war er als angelernter Schleifer bei den “Deutschen Werken” in Ingolstadt tätig. (Siehe Leuschner, 3. Aufl., S.242ff.)<br>
Im Rahmen der Ermittlungen wurde am 06.05.1952 gegen ihn ein [[Dokumente: 1952-05-07 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton|Haftbefehl]] ausgestellt, er wurde in die JVA Augsburg II gebracht. Am 29.05.1952 (oder eventuell an einem der folgenden Tage) wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 01.02.1954 wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn endgültig eingestellt, da sich der Verdacht einer [[Aussagen: 1952-05-10 Gump Anton|Tatbeteiligung]] am Mordfall Hinterkaifeck nicht erhärten ließ.<br>
Im Rahmen der Ermittlungen wurde am 06.05.1952 gegen ihn ein [[Dokumente: 1952-05-07 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton|Haftbefehl]] ausgestellt, er wurde in die JVA Augsburg II gebracht. Am 29.05.1952 (oder eventuell an einem der folgenden Tage) wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 01.02.1954 wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn endgültig eingestellt, da sich der Verdacht einer [[Aussagen: 1952-05-10 Gump Anton|Tatbeteiligung]] am Mordfall Hinterkaifeck nicht erhärten ließ.<br> Im Fall Gump gab es wohl einigen Unstimmigkeiten, die Staatsanwaltschaft musste sich berichtigen. Im Spiegel erschien am 14.01.1953 unter dem Titel [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25655605.html "Das Gewissen entscheidet"] ein Artikel der das belegt.<br> Den Zeitungsbericht, der am 06.05.1953 im der Zeitschrift [[Zeitungsartikel: 1953-06-05 Weltbild|Weltbild]] erschien, kann man wohl der Regenbogenpresse zuordnen.
Die Presse berichtete am [[Zeitungsartikel: 1953-06-05 Weltbild|05.06.1953]] darüber.


== Fragen/Bemerkungen ==
== Fragen/Bemerkungen ==
3.642

Bearbeitungen