Personen: Gruber Josef: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 28: Zeile 28:


== Leben/Beruf ==
== Leben/Beruf ==
 
[[Datei:19221001 KirchlicheBelehrung.jpg|1000px]]<br>
Josef Gruber war der uneheliche Sohn der Victoria Gabriel und des Lorenz Schlittenbauer. Schlittenbauer galt als tatverdächtig, der uneheliche Sohn Josef soll, unter Anderem, der Grund gewesen sein.
Josef Gruber war der uneheliche Sohn der Victoria Gabriel und des Lorenz Schlittenbauer. Schlittenbauer galt als tatverdächtig, der uneheliche Sohn Josef soll, unter Anderem, der Grund gewesen sein.
Nach seiner Geburt, am 08.09.1919, wurde Lorenz Schlittenbauer als Vater angegeben. Schlittenbauer lehnte die Vaterschaft ab und zeigte am 10.09.1919 den Großvater Andreas Gruber und die Mutter Viktoria Gabriel wegen Blutschande an. Gruber wurde am 13.09.1919 in U-Haft genommen, Viktoria Gabriel nicht. Schlittenbauer hat, aufgrund der Aussage von Viktoria, den Verdacht, dass Andreas Gruber selbst der Vater des Josef sein könnte. Auf drängen von Viktoria nahm Lorenz die Anzeige am 25.09.1919 zurück und erkannte Josef als Sohn an. Gruber wurde am 27.09.1919 aus der U-Haft entlassen. Die vor dem Amtsgericht Schrobenhausen festgelegte Summe von 1800 Mark wurde als Einmalzahlung an Viktoria Gabriel ausgezahlt (Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen: V.V.216/19). Schlittenbauer gab später an, dass er das Geld zuvor von Viktoria bekommen zu haben, sodass er keine Ausgaben für Josef hatte. Am 08. Oktober 1919 zeigte er den Andreas Gruber wieder an (ob auch Viktoria angezeigt wurden, ist nicht bekannt). Nachdem die Staatsanwaltschaft am 31.12.1919 Klage erhoben hatte, wurde Gruber und Gabriel 1920 freigesprochen, da das Gericht bei dem Wechsel der Angaben des Schlittenbauer, trotzdem er schließlich seine belastenden Angaben auf Eid genommen hatte, dessen Aussage doch nicht als genügende Grundlage zu einer Verurteilung erachtet hat. Eine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft wurde dem Andreas Gruber nicht zugebilligt. (Akten Landgerichts [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a. d. Donau]] Str.P.R.1920 No.9.)
Nach seiner Geburt, am 08.09.1919, wurde Lorenz Schlittenbauer als Vater angegeben. Schlittenbauer lehnte die Vaterschaft ab und zeigte am 10.09.1919 den Großvater Andreas Gruber und die Mutter Viktoria Gabriel wegen Blutschande an. Gruber wurde am 13.09.1919 in U-Haft genommen, Viktoria Gabriel nicht. Schlittenbauer hat, aufgrund der Aussage von Viktoria, den Verdacht, dass Andreas Gruber selbst der Vater des Josef sein könnte. Auf drängen von Viktoria nahm Lorenz die Anzeige am 25.09.1919 zurück und erkannte Josef als Sohn an. Gruber wurde am 27.09.1919 aus der U-Haft entlassen. Die vor dem Amtsgericht Schrobenhausen festgelegte Summe von 1800 Mark wurde als Einmalzahlung an Viktoria Gabriel ausgezahlt (Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen: V.V.216/19). Schlittenbauer gab später an, dass er das Geld zuvor von Viktoria bekommen zu haben, sodass er keine Ausgaben für Josef hatte. Am 08. Oktober 1919 zeigte er den Andreas Gruber wieder an (ob auch Viktoria angezeigt wurden, ist nicht bekannt). Nachdem die Staatsanwaltschaft am 31.12.1919 Klage erhoben hatte, wurde Gruber und Gabriel 1920 freigesprochen, da das Gericht bei dem Wechsel der Angaben des Schlittenbauer, trotzdem er schließlich seine belastenden Angaben auf Eid genommen hatte, dessen Aussage doch nicht als genügende Grundlage zu einer Verurteilung erachtet hat. Eine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft wurde dem Andreas Gruber nicht zugebilligt. (Akten Landgerichts [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a. d. Donau]] Str.P.R.1920 No.9.)
8.529

Bearbeitungen