Personen: Die Erben der Hinterkaifecker: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:Personen]]
==Allgemeines==
==Allgemeines==
Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt:
Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt:
Die Nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben [[Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) | des Bürgerlichen Gesetzbuches]], da die Geschwister von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.<br>
Die nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben [[Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) | des Bürgerlichen Gesetzbuches]], da die Geschwister von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.<br>
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
Zeile 10: Zeile 11:
3.  [[Personen: Gruber Joseph | Josef Gruber]], ein Zehntel<br>
3.  [[Personen: Gruber Joseph | Josef Gruber]], ein Zehntel<br>
4.  [[Personen: Gruber Bernhard | Bernhard Gruber]], ein Zehntel<br>
4.  [[Personen: Gruber Bernhard | Bernhard Gruber]], ein Zehntel<br>
5.  [[Personen: Starringer Josef | Josef Starringer]], ein Zwanzigstel<br>
5.  [[Personen:Starringer Josef junior|Josef Starringer jun.]], ein Zwanzigstel<br>
6.  [[Personen: Starringer Maria | Maria Starringer]], ein Zwanzigstel<br>
6.  [[Personen:Starringer Maria junior|Maria Starringer jun.]], ein Zwanzigstel<br>
7.  [[Personen: Gruber Therese | Therese Gruber]], einem Fünfzigstel<br>
7.  [[Personen: Gruber Therese | Therese Gruber]], einem Fünfzigstel<br>
8.  [[Personen: Wagner Marie | Marie Wagner]], ein Fünfzigstel<br>
8.  [[Personen: Wagner Marie | Marie Wagner]], ein Fünfzigstel<br>
Zeile 22: Zeile 23:
1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte<br>
1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte<br>
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)<br>
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)<br>
<br>
== Hinweis ==
Eine Übersicht zur Erbverteilung finden Sie [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? | hier]]<br>
[[Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches | Hier]] finden sie die tatsächliche Erbverteilung im Detail, die der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber gestellt ist und die Unterschiede kenntlich macht.
Editoren
2.918

Bearbeitungen