Gesetze: Mord,Totschlag: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Gesetzliche Regelung 1922 === | === Gesetzliche Regelung 1922 === |
Aktuelle Version vom 17. März 2012, 01:11 Uhr
Begriffserklärung
Das Strafgesetzbuch verankerte die Bestrafung von Mord bzw. Totschlag im Abschnitt Sechszehnter Abschnitt. Verbrechen und Vergehen wider das Leben.
Gesetzliche Regelung 1922
Im Wortlaut
Sechszehnter Abschnitt. Verbrechen und Vergehen wider das Leben.
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