Gesetze: Mord,Totschlag: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Gesetze rechts | 100px === Begriffserklärung === Das Strafgesetzbuch verankerte…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
[[Datei:Paragraph.jpg | rechts | 100px]]
[[Datei:Paragraph.jpg | rechts | 100px]]
=== Begriffserklärung ===
=== Begriffserklärung ===
[[Gesetze: Das Strafgesetzbuch (1872) | Das Strafgesetzbuch]] verankerte die Todesstrafe für Verbrechen Abschnitt im ''Sechszehnter Abschnitt. Verbrechen und Vergehen wider das Leben.'''
[[Gesetze: Das Strafgesetzbuch (1872) | Das Strafgesetzbuch]] verankerte die Bestrafung von Mord bzw. Totschlag im Abschnitt '''Sechszehnter Abschnitt. Verbrechen und Vergehen wider das Leben.'''


=== Gesetzliche Regelung 1922 ===
=== Gesetzliche Regelung 1922 ===
8.529

Bearbeitungen

Navigationsmenü