Ermittlungsstrang: Der Verdacht gegen die Gebrüder Kaltenecker: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einschätzung der Polizei zum Fall Hinterkaifeck==
==Einschätzung der Polizei zum Fall Hinterkaifeck==
Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde.
Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz (im [[Berichte: 1932-08-12 Riedmayr| Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932]]) und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde.
Dabei stellte sich u.a. heraus, daß der Verdacht gegen drei der Kaltenecker Brüder bereits im September 1924 aufgetaucht ist, als diese wegen verschiedener schwerer Einbrüche festgenommen wurden.  In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – 05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.<br>  
Dabei stellte sich u.a. heraus, daß der Verdacht gegen drei der Kaltenecker Brüder bereits im September 1924 aufgetaucht ist, als diese wegen verschiedener schwerer Einbrüche festgenommen wurden.  In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – 05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.<br>  
Die Vernehmung des Informanten Phillip Schnepf im Zuchthaus Ebrach wurde am 14.10.1932 von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeordnet, und erfolgte am 20.10.1932 im Zuchthaus Ebrach durch das Amtsgericht Bamberg.<br>
Die Vernehmung des Informanten Phillip Schnepf im Zuchthaus Ebrach wurde am 14.10.1932 von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeordnet, und erfolgte am 20.10.1932 im Zuchthaus Ebrach durch das Amtsgericht Bamberg.<br>
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