Dokumente: 1953-01-15 Bericht Herrnreiter: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „'''''Bericht des Ersten Staatsanwaltes Dr. Herrnreiter zum Mordfall Hinterkaifeck''''' == Detailinformationen == === Datum === 15. Januar 1953 === Ort === Augsbu…“)
 
Zeile 66: Zeile 66:
Die letzten Presseveröffentlichungen<br>
Die letzten Presseveröffentlichungen<br>
Der „Raubmord Hinterkaifeck“ wurde, wie sich schon aus der Natur der Sache ergibt, im Laufe der Jahre immer und immer wieder von der Presse aufgegriffen, wobei sich die Berichterstattung bestimmt nicht auf rein sachliche Unterlagen beschränkte, sondern häufig ins Sensationelle und Tendenziöse abglitt.<br>
Der „Raubmord Hinterkaifeck“ wurde, wie sich schon aus der Natur der Sache ergibt, im Laufe der Jahre immer und immer wieder von der Presse aufgegriffen, wobei sich die Berichterstattung bestimmt nicht auf rein sachliche Unterlagen beschränkte, sondern häufig ins Sensationelle und Tendenziöse abglitt.<br>
Die letzte Welle der Veröffentlichungen geht auf einen in Nr. 301 der „Schwäbischen Landeszeitung“ veröffentlichten Bericht „Hinterkaifeck gibt sein Geheimnis preis“ zurück. Dieser Bericht, der auf Grund der Tatsache, daß sein Verfasser gleichzeitig Mitarbeiter der DPA ist, Eingang in zahlreiche Blätter der Bundesrepublik fand, wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht veranlaßt. Das geht – abgesehen davon, daß sowohl der frühere Sachbearbeiter, Staatsanwalt [[Ermittler: Popp Alexander | Dr. Popp]], als auch der die Ermittlungen führende Polizeibeamte, POK Prähofer versichern, entsprechend einer wiederholt gegebenen ausdrücklichen Weisung keinerlei Informationen erteilt zu haben – schon daraus hervor, daß der Bericht offensichtliche Unrichtigkeiten z.B. bezüglich der Verjährungsfrist, des Täuschungsmanövers über die Einstellung usw. enthält.<br><br>
Die letzte Welle der Veröffentlichungen geht auf einen in Nr. 301 der „Schwäbischen Landeszeitung“ veröffentlichten Bericht „Hinterkaifeck gibt sein Geheimnis preis“ zurück. Dieser Bericht, der auf Grund der Tatsache, daß sein Verfasser gleichzeitig Mitarbeiter der DPA ist, Eingang in zahlreiche Blätter der Bundesrepublik fand, wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht veranlaßt. Das geht – abgesehen davon, daß sowohl der frühere Sachbearbeiter, Staatsanwalt [[Ermittler: Popp Andreas| Dr. Popp]], als auch der die Ermittlungen führende Polizeibeamte, POK Prähofer versichern, entsprechend einer wiederholt gegebenen ausdrücklichen Weisung keinerlei Informationen erteilt zu haben – schon daraus hervor, daß der Bericht offensichtliche Unrichtigkeiten z.B. bezüglich der Verjährungsfrist, des Täuschungsmanövers über die Einstellung usw. enthält.<br><br>
Die Folge dieses Zeitungsberichts, der zudem noch in entstellter Form in auswärtige Blätter übernommen wurde, hatte zur Folge, daß sich der verdächtige Gump unter Nennung seines vollen Namens dagegen in Nr. 4 der „Schrobenhausener Zeitung“ vom 8.1.1952 verwehrte und mehrere Anfragen an die Staatsanwaltschaft Augsburg erfolgten. Mit Rücksicht darauf erscheint es vielleicht geboten, in der Presse eine Richtigstellung etwa folgenden Inhalts erscheinen zu lassen:<br>
Die Folge dieses Zeitungsberichts, der zudem noch in entstellter Form in auswärtige Blätter übernommen wurde, hatte zur Folge, daß sich der verdächtige Gump unter Nennung seines vollen Namens dagegen in Nr. 4 der „Schrobenhausener Zeitung“ vom 8.1.1952 verwehrte und mehrere Anfragen an die Staatsanwaltschaft Augsburg erfolgten. Mit Rücksicht darauf erscheint es vielleicht geboten, in der Presse eine Richtigstellung etwa folgenden Inhalts erscheinen zu lassen:<br>
„In letzter Zeit ging durch einen Großteil der Presse die Meldung, daß der „Raubmord in Hinterkaifeck“ einer endgültigen Klärung zugeführt werden konnte, das Verfahren jedoch wegen Verjährung eingestellt werden mußte. Dieser Bericht, dem amtliche Feststellungen nicht zugrunde
„In letzter Zeit ging durch einen Großteil der Presse die Meldung, daß der „Raubmord in Hinterkaifeck“ einer endgültigen Klärung zugeführt werden konnte, das Verfahren jedoch wegen Verjährung eingestellt werden mußte. Dieser Bericht, dem amtliche Feststellungen nicht zugrunde
8.532

Bearbeitungen