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a) Anton Gump bestreitet die Örtlichkeit von Hinterkaifeck und die Orte [[Orte: Gröbern | Gröbern]] und [[Orte: Waidhofen | Waidhofen]] zu kennen, obwohl er vier Jahre lang als landwirtschaftlicher Arbeiter in dieser Gegend beschäftigt war. Auffallend ist auch, daß er bei seiner Vernehmung sofort sagte, es sei kein Raubüberfall gewesen, weil nichts geraubt worden sei, obwohl die Veröffentlichungen in der Presse stets nur von einem „Raubmord“ sprachen.<br><br>
a) Anton Gump bestreitet die Örtlichkeit von Hinterkaifeck und die Orte [[Orte: Gröbern | Gröbern]] und [[Orte: Waidhofen | Waidhofen]] zu kennen, obwohl er vier Jahre lang als landwirtschaftlicher Arbeiter in dieser Gegend beschäftigt war. Auffallend ist auch, daß er bei seiner Vernehmung sofort sagte, es sei kein Raubüberfall gewesen, weil nichts geraubt worden sei, obwohl die Veröffentlichungen in der Presse stets nur von einem „Raubmord“ sprachen.<br><br>
b) Anfangs bestritt Anton Gump um die Tatzeit herum beim Hamstern in der Schrobenhausener Gegend gewesen zu sein, später gab er jedoch zu, im Herbst 1922 in einem Bauernanwesen in der Gegend von Schrobenhausen eine Gans und Äpfel gehamstert zu haben. An den Ort will er sich nicht mehr erinnern können, sein Bruder Adolf habe bei dieser Gelegenheit nur nach Nordwesten gezeigt und gesagt, daß hinten Hinterkaifeck liege. Auch die Zeugin Schindler gibt an, daß sie 1922 mit den Gebrüdern Gump in der Schrobenhausener Gegend beim Hamstern war.<br><br>
b) Anfangs bestritt Anton Gump um die Tatzeit herum beim Hamstern in der Schrobenhausener Gegend gewesen zu sein, später gab er jedoch zu, im Herbst 1922 in einem Bauernanwesen in der Gegend von Schrobenhausen eine Gans und Äpfel gehamstert zu haben. An den Ort will er sich nicht mehr erinnern können, sein Bruder Adolf habe bei dieser Gelegenheit nur nach Nordwesten gezeigt und gesagt, daß hinten Hinterkaifeck liege. Auch die Zeugin Schindler gibt an, daß sie 1922 mit den Gebrüdern Gump in der Schrobenhausener Gegend beim Hamstern war.<br><br>
c) Während seiner Inhaftierung im Gerichtsgefängnis Donauwörth erzählte Anton Gump einem Mitgefangenen, Strobel, daß sein Bruder Adolf der Mörder von Hinterkaifeck sei, er selbst aber mit der Tat nichts zu tun habe. Allerdings habe er kurz vor und nach der Tat mit seinem Bruder gesprochen.<br><br>
c) Während seiner Inhaftierung im Gerichtsgefängnis Donauwörth erzählte Anton Gump einem Mitgefangenen, [[Personen: Strobel Michael|Strobel]], daß sein Bruder Adolf der Mörder von Hinterkaifeck sei, er selbst aber mit der Tat nichts zu tun habe. Allerdings habe er kurz vor und nach der Tat mit seinem Bruder gesprochen.<br><br>
d) bei Anton Gump wurde ein Zettel sichergestellt, auf welchem er sich, offenbar in der Absicht, sich nicht in Widersprüche zu verwickeln, Teile einer früheren Aussage notiert hatte.<br><br>
d) bei Anton Gump wurde ein Zettel sichergestellt, auf welchem er sich, offenbar in der Absicht, sich nicht in Widersprüche zu verwickeln, Teile einer früheren Aussage notiert hatte.<br><br>
Der für die Fortführung des Verfahrens ausschlaggebende n Frage der Verjährungsunterbrechung wurde weitgehend Bedeutung geschenkt. Durch umfangreiche Erhebungen konnte als letzte nachweisbare richterliche Handlung der Erlaß eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Schrobenhausen gegen einen gewissen Gabriel im Jahre 1937 festgestellt werden. Ob in Richtung gegen Gump Adolf und Anton vor 1942 zur Verjährungsunterbrechung geeignete richterliche Handlungen vorgenommen wurden, konnte bisher nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Ausfindig gemacht wurde jedoch ein Polizeibeamter (Beck), der angab, daß er im Jahre 1937 oder später Postenchef des LP-Posten Unterbruck (LK. Freising) aufgrund eines vermutlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg ausgegangenen Ermittlungsschreibens erfolglos nach dem Aufenthalt eines Gump geforscht habe. In den Ermittlungsschreiben sei Gump als im Verdacht der Täterschaft hinsichtlich des Mordes in Hinterkaifeck bezeichnet gewesen. Gegenwärtig werden neue Ermittlungen angestellt, ob Gump etwa im Jahre 1937 oder später zur Festnahme ausgeschrieben war, was Schlüsse auf das Vorhandensein eines Haftbefehls zulassen würde, und ob in dem Postein- und ausgangsbuch des LP.-Posten Unterbruck mehrere Angaben über das von Beck erwähnte Fahndungsersuchen erhalten sind.<br><br>
Der für die Fortführung des Verfahrens ausschlaggebende n Frage der Verjährungsunterbrechung wurde weitgehend Bedeutung geschenkt. Durch umfangreiche Erhebungen konnte als letzte nachweisbare richterliche Handlung der Erlaß eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Schrobenhausen gegen einen gewissen Gabriel im Jahre 1937 festgestellt werden. Ob in Richtung gegen Gump Adolf und Anton vor 1942 zur Verjährungsunterbrechung geeignete richterliche Handlungen vorgenommen wurden, konnte bisher nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Ausfindig gemacht wurde jedoch ein Polizeibeamter (Beck), der angab, daß er im Jahre 1937 oder später Postenchef des LP-Posten Unterbruck (LK. Freising) aufgrund eines vermutlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg ausgegangenen Ermittlungsschreibens erfolglos nach dem Aufenthalt eines Gump geforscht habe. In den Ermittlungsschreiben sei Gump als im Verdacht der Täterschaft hinsichtlich des Mordes in Hinterkaifeck bezeichnet gewesen. Gegenwärtig werden neue Ermittlungen angestellt, ob Gump etwa im Jahre 1937 oder später zur Festnahme ausgeschrieben war, was Schlüsse auf das Vorhandensein eines Haftbefehls zulassen würde, und ob in dem Postein- und ausgangsbuch des LP.-Posten Unterbruck mehrere Angaben über das von Beck erwähnte Fahndungsersuchen erhalten sind.<br><br>
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