Dokumente: 1952-05-13 Begründung Haftantrag Dr. Popp: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 31.3./1.4.1922 wurden in Hinterkaifeck (Lkrs. Schrobenhausen) 6 Personen getötet, offenbar um eine andere Straftat (Diebstahl) zu ermöglichen oder zu verdecken. Zur Schilderung der näheren Umstände und des Sachverhalts beziehe ich mich auf die Abschriften "Augenscheinprotokoll" und "Zusammenstellung in Beiakt "Band I".<br>
Am 31.3./1.4.1922 wurden in Hinterkaifeck (Lkrs. Schrobenhausen) 6 Personen getötet, offenbar um eine andere Straftat (Diebstahl) zu ermöglichen oder zu verdecken. Zur Schilderung der näheren Umstände und des Sachverhalts beziehe ich mich auf die Abschriften "Augenscheinprotokoll" und "Zusammenstellung in Beiakt "Band I".<br>
Eine Verjährung der Stafverfolgung ist nicht eingetreten, weil die letzte richterliche Handlung durch Erlaß eines Haftbefehls des Amtsgerichts Schrobenhausen im Jahre 1937 die Verjährung unterbrochen hat.<br>
Eine Verjährung der Stafverfolgung ist nicht eingetreten, weil die letzte richterliche Handlung durch Erlaß eines Haftbefehls des Amtsgerichts Schrobenhausen im Jahre 1937 die Verjährung unterbrochen hat.<br>
Ob richterliche Handlungen gegen den Beschuldigten Anton Gump oder den inzwischen verstorbenen Adolf Gump vor 1942 durchgeführt worden sind und in so ferne die Verjährung der Strafvollstreckung unterbrochen wurde, kann infolge der Vernichtung der Gerichtsakten durch Bombeneinwirkung heute nicht mehr festgestellt werden. Dies müßte durch Ermittlungen noch geklärt werden.<br  
Ob richterliche Handlungen gegen den Beschuldigten Anton Gump oder den inzwischen verstorbenen Adolf Gump vor 1942 durchgeführt worden sind und in so ferne die Verjährung der Strafvollstreckung unterbrochen wurde, kann infolge der Vernichtung der Gerichtsakten durch Bombeneinwirkung heute nicht mehr festgestellt werden. Dies müßte durch Ermittlungen noch geklärt werden.<br>
Selbst wenn jedoch eine Verjährung der Strafverfolgung eingetreten sein sollte, besteht mit Rücksicht darauf, daß diese Straftat nicht nur zur Tatzeit in Bayern und darüber hinaus größtes Aufsehen erweckt hat, daß bis in die letzte Zeit hinein fortlaufend Veröffentlichungen in der Presse über den ungeklärten "sechsfachen Raubmord von Hinterkaifeck" erfolgten, daß in der Gegend von Schrobenhausen und darüber hinaus Angehörige der Familie Gabriel und andererseits Angehörige der Familie Schlittenbauer der Tat heute noch verdächtigt werden, ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Klärung der Schuldfrage.<br>
Selbst wenn jedoch eine Verjährung der Strafverfolgung eingetreten sein sollte, besteht mit Rücksicht darauf, daß diese Straftat nicht nur zur Tatzeit in Bayern und darüber hinaus größtes Aufsehen erweckt hat, daß bis in die letzte Zeit hinein fortlaufend Veröffentlichungen in der Presse über den ungeklärten "sechsfachen Raubmord von Hinterkaifeck" erfolgten, daß in der Gegend von Schrobenhausen und darüber hinaus Angehörige der Familie Gabriel und andererseits Angehörige der Familie Schlittenbauer der Tat heute noch verdächtigt werden, ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Klärung der Schuldfrage.<br>
Die Klärung der Schuldfrage ist durch eine etwaige Verjährung nicht gehemmt. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb entsprechend §66/II StGB die Ermittlungen in diesem Falle seit 1947 wieder aufgenommen.<br>  
Die Klärung der Schuldfrage ist durch eine etwaige Verjährung nicht gehemmt. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb entsprechend §66/II StGB die Ermittlungen in diesem Falle seit 1947 wieder aufgenommen.<br>  
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