Dokumente: 1952-05-07 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton: Unterschied zwischen den Versionen

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Neuburg/D., wohnhaft in Ingolstadt, Griesmühlstraße 5, u.A.
Neuburg/ D., wohnhaft in Ingolstadt, Griesmühlstraße 5, u.A.
wegen Verdacht des 6 fachen Mordes im Anwesen Hinterkaifeck am 31.3.1922
wegen Verdacht des 6 fachen Mordes im Anwesen Hinterkaifeck am 31.3.1922


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Anton G u m p
Anton G u m p


dringend verdächtig, mit seinem Bruder, Adolf Gump, geb. 4.12.1889 in Karlskron, verstorben am 29.2.1944 in Würzburg, in der Nacht vom Freitag, den 31.3. auf Samstag den 1.4.1922, die sämtlichen Bewohner (6 Personen) ermordet zu haben.
dringend verdächtig, mit seinem Bruder, Adolf Gump, geb. 4.12.1889 in Karlskron, verstorben am 29.2.1944 in Würzburg, in der Nacht vom Freitag, den 31.3. auf Samstag den 1.4.1922, die sämtlichen Bewohner (6 Personen) ermordet zu haben.
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Gump Anton erscheint nach wie vor der Tat dringend verdächtig. Seine Festnahme, welche am 7.5.52 um 9.30 Uhr erfolgte, war unumgänglich, weil der Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen bildet und außerdem Fluchtgefahr besteht, da anzunehmen ist, daß er sich  wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe duch Flucht dem Gericht entziehen werde. Weiterhin würde er die Freiheit dazu benützen, Zeugen zu unwahren Aussagen inbezug auf sein Alibi usw. zu veranlassen bezw. zu verleiten.
Gump Anton erscheint nach wie vor der Tat dringend verdächtig. Seine Festnahme, welche am 7.5.52 um 9.30 Uhr erfolgte, war unumgänglich, weil der Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen bildet und außerdem Fluchtgefahr besteht, da anzunehmen ist, daß er sich  wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe duch Flucht dem Gericht entziehen werde. Weiterhin würde er die Freiheit dazu benützen, Zeugen zu unwahren Aussagen inbezug auf sein Alibi usw. zu veranlassen bezw. zu verleiten.


Unterschrift
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3.819

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