Dokumente: 1952-05-07 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton'''''
'''''Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton'''''
== Detailinformationen ==
== Detailinformationen ==
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07.05.1952
07.05.1952
=== Ort ===
=== Ort ===
Ingolstadt
[[Orte: Ingolstadt|Ingolstadt]]
=== Art des Dokumentes ===
=== Art des Dokumentes ===
Antrag
Antrag
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Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ingolstadt
Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ingolstadt


=== Verfügbar ===  
=== Quelle ===
Staatsarchiv Augsburg, 1 Js 244/51
 
== Inhalt ==
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Betrifft: [[Personen: Gump Anton | Gump, Vorname Anton]], verh. Rentner, geb. 11.6.1887 in Karlskron,LK.  
Betrifft: [[Personen: Gump Anton | Gump, Vorname Anton]], verh. Rentner, geb. 11.6.1887 in [[Orte: Karlskron|Karlskron]],<br>LK.  
 
[[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg/ D.]], wohnhaft in Ingolstadt, Griesmühlstraße 5, u.A.<br><br>
 
Neuburg/ D., wohnhaft in Ingolstadt, Griesmühlstraße 5, u.A.<br><br>
wegen Verdacht des 6 fachen Mordes im Anwesen [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] am 31.3.1922<br><br>
wegen Verdacht des 6 fachen Mordes im Anwesen [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] am 31.3.1922<br><br>


Anlagen:<br>
Anlagen:<br>
Bericht an die StA. Augsburg vom 2.5.1952<br>
Bericht an die StA. [[Orte: Augsburg|Augsburg]] vom 2.5.1952<br>
Fotokopie der Angaben der Kreszenz Maier vom 1.9.1941<br><br>
Fotokopie der Angaben der Kreszenz Maier vom 1.9.1941<br><br>


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2.) Adolf Gump war zur fraglichen Zeit als Korbmacher in Lande umhergezogen. Konkrete Angaben über seinen damaligen Aufenthalt konnten bis jetzt noch nicht ermittelt werden. Tatsache aber ist, nach Aussage der Zeugin [[Personen: Schindler Magdalena | Magdalena Schindler]] (damalige Geliebte des Adolf Gump), daß Gump und die Schindler auf ihren gemeinsamen durchgeführten Reisen auch in die Gegend von [[Orte: Schrobenhausen | Schrobenhausen]] usw. gekommen sind. Adolf Gump soll auch nach der Tat alleine in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen sein. Adolf Gump ist am 29.2.1944, infolge eines Unglücksfalles, im Reservelazarett I in Würzburg als Unterfeldwebel gestorben.<br><br>
2.) Adolf Gump war zur fraglichen Zeit als Korbmacher in Lande umhergezogen. Konkrete Angaben über seinen damaligen Aufenthalt konnten bis jetzt noch nicht ermittelt werden. Tatsache aber ist, nach Aussage der Zeugin [[Personen: Schindler Magdalena | Magdalena Schindler]] (damalige Geliebte des Adolf Gump), daß Gump und die Schindler auf ihren gemeinsamen durchgeführten Reisen auch in die Gegend von [[Orte: Schrobenhausen | Schrobenhausen]] usw. gekommen sind. Adolf Gump soll auch nach der Tat alleine in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen sein. Adolf Gump ist am 29.2.1944, infolge eines Unglücksfalles, im Reservelazarett I in Würzburg als Unterfeldwebel gestorben.<br><br>


Anton Gump wurde am 6.5.1952 im Dienstgebäude der Kriminalpolizei Ingolstadt zur Sache von [[Ermittler: Popp Andreas Dr. | Herrn StA. Dr. Popp]], Augsburg, vernommen. Gump stellt jede Teilnahme, und Mitwisserschaft ganz entschieden in Abrede. Er behauptet, in seinem Leben nie in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen zu sein, obwohl er in dem etwa eine Gehstunde entfernt liegenden Ort Niederarnbach mehrere Jahre als Dienstknecht beschäftigt war. Außerdem will er den Ort[[Orte: Waidhofen |Waidhofen]], in welchem die Opfer von Hinterkaifeck beerdigt liegen, nicht wissen.<br><br>
Anton Gump wurde am 6.5.1952 im Dienstgebäude der Kriminalpolizei Ingolstadt zur Sache von [[Ermittler: Popp Andreas Dr. | Herrn StA. Dr. Popp]], Augsburg, vernommen. Gump stellt jede Teilnahme, und Mitwisserschaft ganz entschieden in Abrede. Er behauptet, in seinem Leben nie in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen zu sein, obwohl er in dem etwa eine Gehstunde entfernt liegenden Ort Niederarnbach mehrere Jahre als Dienstknecht beschäftigt war. Außerdem will er den Ort [[Orte: Waidhofen |Waidhofen]], in welchem die Opfer von Hinterkaifeck beerdigt liegen, nicht wissen.<br><br>


Gump Anton erscheint nach wie vor der Tat dringend verdächtig. Seine Festnahme, welche am 7.5.52 um 9.30 Uhr erfolgte, war unumgänglich, weil der Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen bildet und außerdem Fluchtgefahr besteht, da anzunehmen ist, daß er sich wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe durch Flucht dem Gericht entziehen werde. Weiterhin würde er die Freiheit dazu benützen, Zeugen zu unwahren Aussagen inbezug auf sein Alibi usw. zu veranlassen bezw. zu verleiten.<br><br>
Gump Anton erscheint nach wie vor der Tat dringend verdächtig. Seine Festnahme, welche am 7.5.52 um 9.30 Uhr erfolgte, war unumgänglich, weil der Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen bildet und außerdem Fluchtgefahr besteht, da anzunehmen ist, daß er sich wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe durch Flucht dem Gericht entziehen werde. Weiterhin würde er die Freiheit dazu benützen, Zeugen zu unwahren Aussagen inbezug auf sein Alibi usw. zu veranlassen bezw. zu verleiten.<br><br>
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