Dokumente: 1952-05-02 Erlass eines Haftbefehls und Antrag auf Hausdurchsuchung: Unterschied zwischen den Versionen

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Anton Gump war zur Tatzeit Arbeiter in Ingolstadt (Bl.70 R), Adolf Gump befand sich damals als Soldat bei der Reichswehr, vermutlicher Standort Ingolstadt (die Ermittlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen).<br><br>
Anton Gump war zur Tatzeit Arbeiter in Ingolstadt (Bl.70 R), Adolf Gump befand sich damals als Soldat bei der Reichswehr, vermutlicher Standort Ingolstadt (die Ermittlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen).<br><br>


Der Vater [[Personen Gump Anton sen. | Anton Gump sen.]] wurde 1907 vom Amtsgericht Neuburg wegen Trunksucht entmündigt. Er und Adolf Gump zogen von 1907 bis 1909 im Lande umher, ohne dass es dem Vormundschaftsgericht Neuburg möglich gewesen wäre, ihren Aufenthaltsort feststellen lassen zu können (Ag.Neuburg: VV 1907/258).<br><br>
Der Vater [[Personen: Gump Anton sen. | Anton Gump sen.]] wurde 1907 vom Amtsgericht Neuburg wegen Trunksucht entmündigt. Er und Adolf Gump zogen von 1907 bis 1909 im Lande umher, ohne dass es dem Vormundschaftsgericht Neuburg möglich gewesen wäre, ihren Aufenthaltsort feststellen lassen zu können (Ag.Neuburg: VV 1907/258).<br><br>


Auch ohne die Angaben der Schwester wäre sonach die Täterschaft der Brüder Anton und Adolf Gump biologisch begründet.<br><br>
Auch ohne die Angaben der Schwester wäre sonach die Täterschaft der Brüder Anton und Adolf Gump biologisch begründet.<br><br>
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