Dokumente: 1952-05-02 Erlass eines Haftbefehls und Antrag auf Hausdurchsuchung: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 25: Zeile 25:
beim Amtsgericht
beim Amtsgericht


A u g s b u r g
Augsburg




Betr.:  G u  m p Anton,  geb. 11.6.1887 in Karlskron, LK: Neuburg, verh. Rentner in Ingolstadt,  Griesmühlstr. 5,
Betr.:  Gump Anton,  geb. 11.6.1887 in Karlskron, LK: Neuburg, verh. Rentner in Ingolstadt,  Griesmühlstr. 5,


wegen Verdachts des gemeinschaftlichen mit einem anderen
wegen Verdachts des gemeinschaftlichen mit einem anderen
Zeile 36: Zeile 36:


In der Nacht zum 1.IV.1922 wurde im Einödhof Hinterkaifeck, Gde. Gröbern,  
In der Nacht zum 1.IV.1922 wurde im Einödhof Hinterkaifeck, Gde. Gröbern,  
LK. Schrobenhausen, das Austräglersehepaar Andreas und Cäcilie Gruber, deren Tochter, die verw. Viktoria Gabriel, deren Kinder Cäcilie Gabriel und Josef Gruber, sowie die led. Magd Maria Baumgartner getötet, offenbar um eine andere Straftat, nämlich Diebstahl, zu verdecken.
LK. Schrobenhausen, das Austräglersehepaar Andreas und Cäcilie Gruber, deren Tochter, die verw. Viktoria Gabriel, deren Kinder Cäcilie Gabriel und Josef Gruber, sowie die led. Magd Maria [[Personen: Baumgartner Maria | Baumgartner]] getötet, offenbar um eine andere Straftat, nämlich Diebstahl, zu verdecken.


In dem Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Täter erfolgte eine Reihe von richterlichen Handlungen, die die Verjährung unterbrachen. So erliess 1937 das Amtgericht Schrobenhausen durch den jetzigen Oberamtsrichter Hölzle, Schrobenhausen, gegen die Gebrüder Anton und Jakob Gabriel als Tat verdächtig Haftbefehl. Die genannten befanden sich vom 16. IX.- 6.X.1937 in U-Haft.  
In dem Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Täter erfolgte eine Reihe von richterlichen Handlungen, die die Verjährung unterbrachen. So erliess 1937 das Amtgericht Schrobenhausen durch den jetzigen Oberamtsrichter Hölzle, Schrobenhausen, gegen die Gebrüder Anton und Jakob Gabriel als Tat verdächtig Haftbefehl. Die genannten befanden sich vom 16. IX.- 6.X.1937 in U-Haft.  
Zeile 57: Zeile 57:


Anton Gump, Personalien, wie oben, wegen dringendem Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB
Anton Gump, Personalien, wie oben, wegen dringendem Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB
H a f t b e f e h l
Haftbefehl
zu erlassen, weil in Bezug der Überführungsmittel Verdunkelungsgefahr besteht.
zu erlassen, weil in Bezug der Überführungsmittel Verdunkelungsgefahr besteht.


Zeile 72: Zeile 72:
</tt>
</tt>
|}
|}
== Offene Fragen/Bemerkungen ==
== Offene Fragen/Bemerkungen ==
3.819

Bearbeitungen